Ab wann Fall ich aus der Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Du bist aus der BG raus, wenn Du inkl. Kindergeld mehr hast als den Regelsatz + anteilige Miete.

Wenn das der Fall ist, musst Du Deiner Mutter natürlich das ihr dann Fehlende zahle.

Du hast die Bedarfsgemeinschaft nicht aufgrund deiner Ausbildung verlassen ;) Deine Mutter wird mit Sicherheit den Teil zurückverlangen, mit 700 € und Kindergeld könntest du dir ja ansonsten eine eigene Wohnung bzw. WG suchen wenn du nichts abgeben willst. (Du MUSST also nichts zahlen, aber wäre vielleicht auch nicht lustig wenn du rausgeworfen wirst oder den Strom nicht uneingeschränkt nutzen darfst usw)