Midijob + minijob, Steuern zahlen?

4 Antworten

Da ich ja in der Steuerklasse 1 bin, werden bei Midijobs so weit ich weiß kein Lohnsteuer fällig...

Stimmt so leider nicht: seit dem 1.7.2019 gilt für den Midijob ein Übergangsbereich von 450,01€ bis 1300€ mtl. Bruttolohn und in Lohnsteuerklasse 1 wird ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1060€ Lohnsteuer einbehalten :-((

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

...und bei Minijobs wird man ja eh von jeglichen Abzügen verschont,...

Stimmt leider auch nicht: in D gibt es weder einen steuerfreien noch einen sozialversicherungsfreien Minijob - entweder entrichtet der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder es wird individuell nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Weiterhin gilt bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für die Minijoibs - nur auf Antrag beim Arbeitgeber kann man sich davon befreien lassen - mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Gruß siola55

Wie die Überschrift vermuten lässt, habe ich einen Midi- und einen Minijob und ich werde wohl etwas über den Steuerfreibetrag kommen, werde ich also am Ende des Jahres etwas abdrücken müssen, oder nicht?

Falls dir beim Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob gar nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Somit hast du dann den vollen Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deinen Midijob ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Da ich ja in der Steuerklasse 1 bin, werden bei Midijobs so weit ich weiß kein Lohnsteuer fällig

Lohnsteuer zahlst du als Lediger mit Steuerklasse 1 ab rund 1.060 € monatlich.

Der Minijob wird nicht berücksichtigt, sofern der Arbeitgeber die Abgaben pauschal übernimmt.

Wenn der Minijob ordnungsgemäß vom Arbeitgeber abgewickelt wird, erscheint der in DEINER Steuererklärung gar nicht.