Steuererklärung als Azubi - Werbungskosten zurückbekommen, ohne Lohnsteuer zu zahlen?

8 Antworten

Wie PatrickLassan sehr gut erklärt hat, bekommt niemand Werbungskosten „erstattet“, sondern die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen. Wenn dieses aber schon bei 0 liegt, wird es durch die Werbungskosten auch nicht negativ. Du kannst also deine Steuererklärung machen und die Werbungskosten angeben, und dann wird der Finanzbeamte sie dir höchstwahrscheinlich anerkennen, aber dein zu versteuerndes Einkommen bleibt 0 und damit wird auch der Betrag der zu erstattenden Lohnsteuer 0 sein. Stell es dir vereinfacht so vor, als würdest du zu H&M gehen und sagen: „Also ich habe hier zwar nichts gekauft, aber wenn ich was gekauft hätte, hätte es mir nicht gefallen und deshalb möchte ich jetzt den Betrag erstattet bekommen.“ Das wäre doch auch schräg, oder? Es wurde nichts gezahlt, also kann auch nichts erstattet werden.

Wie schon gesagt wurde, wird sich die Steuererklärung in deinem letzten Ausbildungsjahr vermutlich sehr lohnen.

Hier gibt es auch noch einige Infos: https://www.azubisteuererklaerung.de/steuererklaerung-auszubildende

Du kannst keine Steuererklärung machen wenn du keine Lohnsteuer gezahlt hast.

Fahrt zur Arbeit müsste ja schon ermäßigt sein, sonst müsstest du mit deinem Chef sprechen ob der noch einen Teil dazulegen kann.

DerAnleger 
Fragesteller
 13.08.2019, 08:56

Danke für deine Antwort! Wie kann ich mir den die Fahrt zur Arbeit ermäßigen lassen?

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Mthrlovermerg  13.08.2019, 09:01
@DerAnleger

Bei uns in BW heißt das Ding "Maxx-Ticket" ist ein Monatsticket bei dem du glaube ich 30€ zahlst und unbegrenzt in einem bestimmten Geltungsraum Bus und Bahn fahren kannst. Für 30€ ist das echt in Ordnung. War halt begrenzt auf Schüler und vom Staat subventioniert, da musste ich nix machen außer einen Nachweis der Schule erbringen.. Studenten haben soweit ich weiß was anderes.

Theoretisch hätte ich damals auch 30€ bei meinem Chef anfragen können aber so geizig bin ich dann nicht ^^.

Aber wenn du mit dem Auto fährst kannst du auch mit deinem Chef sprechen. Der kann dir dann vielleicht je nach Fahrweg nen Tankgutschein monatlich geben oder sowas. War in meinem Betrieb eigentlich gängig.

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Hallo,

das Finanzamt erstattet in bestimmten Fällen nur bereits gezahlte Steuern.

Wenn die Bruttoeinnahmen eigentlich steuerpflichtig wären, wird pro Kalenderjahr vom Arbeitgeber automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro von den Einnahmen abgezogen. Man spart also die Steuern, die aus diesen 1000 Euro zu zahlen wären.

Wenn man z.B. durch einen Aushilfsjob vor Beginn der Ausbildung Steuern gezahlt hat (diese vom Verdienst abgezogen wurden), kann man sich durch die Einkommensteuererklärung im Folgejahr diese u.U. auf Antrag erstatten lassen.

Azubis mit niedrigen Einnahmen können in bestimmten Fällen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen (die Höhe der Einnahmen der Eltern spielt auch eine Rolle).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuerrelevanz entsteht dann, wenn Du auch vorher entsprechend Steuern gezahlt hast.

DerAnleger 
Fragesteller
 13.08.2019, 08:54

Danke für deine Antwort! Also besteht auch keine Möglichkeit die Werbungskostenpauschale von 1000€ zu erhalten?

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verreisterNutzer  13.08.2019, 08:55
@DerAnleger

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Nein. Wenn Du keine Steuern einzahlst, kannst Du auch nichts geltend machen.

Worauf sollte diese Werbungskostenpauschale Bezug nehmen, Anrechnung finden? Es ist nichts da, 0,00 Euro Steuern abgeführt.

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DerAnleger 
Fragesteller
 13.08.2019, 08:58
@verreisterNutzer

Steht denn nicht jedem die Pauschale von 1000€ im Jahr zu? Unabhängig von seinem Einkommen? Der Aufwand (Werbungskosten) sind doch für den der Lohnsteuer zahlt und für den, der sie nicht zahlt doch dieselben?

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verreisterNutzer  13.08.2019, 09:02
@DerAnleger

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Natürlich steht jedem diese Pauschale zu. Aber, im Steuerjahr wurde kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt.

Aber, da solltest Du dich mal schlau machen:

Wird noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, können Werbungskosten natürlich auch als Verlust vorgetragen werden. Eine steuerliche Verrechnung erfolgt dann entsprechend nach Berufseinstieg (Ausbildung, mehr als ca. 950 Euro pro Monat, in Steuerklasse I).

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Du bekommst maximal an Steuern zurück, was du gezahlt hast.

Für dich ist das vor allem im letzten Ausbildungsjahr interessant.