gezahlte Steuer zurückbekommen, als Azubi?

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Die 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag sind schon in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Also das bringt nichts.

Aber eventuell findet sich ja etwas anderes. gehe auf www.elster.de udn fülle es aus, Du bekommst dort auch sofort Deine Berechnung.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 09:42

warum sollten die 1000€ nichts bringen? die 1000€ werden doch automatisch abgezogen. ich kann doch jetzt einfach eine vereinfachte steuererklärung - 2 seiten - abgeben und dann bekomme ich die 50€ zurück?!

wfwbinder  25.03.2016, 09:55
@RebewXY

Die 1.000,- Euro wurden schon monatlich bei Deinem Lohnabzug berücksichtigt. Deshlab schrieb ich, die sind in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Wäre das nicht so, wäre der Sinn dieses Freibetrages weg. Den hat man eingeführt, damit Leute mit weniger als 1.000,- Euro Werbungskosten, erst gar keine Erklärung machen müssen. Wären die nicht in der Tabelle eingearbeitet, müssste man ja die steuererklärung machen, nur um diesen Freibetrag zu bekommen.

Aber ich würde trotzdem die Erklärung ausfüllen. Eventuell kommt was raus, weil Du z. B. eine private Unfallversicherung hast, oder eine Privathaftplicht. usw.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 10:57
@wfwbinder

wie erklärt sich dann folgender Beitrag

"sorry wenn die Frage jetzt doof klingt, aber ich habe folgende Frage bezüglich Steuern. Letzes Jahr war ich Azubi und habe nur insgesamt 130 € an Lohnsteuer bezahlt. Meine Mutter hat die Steuererklärung damals mit mir gemacht und gemeint ich krieg das wieder weil ich ja automatisch 1000 € Werbungskostenpauschale ansetzen kann. Habe dies gemacht und auch exakt den Betrag von der gezahlten Lohnsteuer erhalten."

Habe auch bereits in meinem Freundes und Bekanntenkreis Erfahrungen eingeholt. Die verdienen alle mehr als ich (36T-50T€) pro Jahr und bekommen um die 2T€ vom Finanzamt zurück.

Die meinten auch,dass Sie in der Ausbildung die gezahlte Lohnsteuer erstatten bekommen haben, ohne große Sonderausgaben. 

Habe aufgrund der finanziellen Unterstützung meines Arbeitgebers so gut wie keine Ausgaben. Ich bekomme Fahrtkosten, Bücher, Kleidung etc. bezahlt.

Kann ich Autoreparaturen, Laptop (vor Ausbildungsbeginn angeschafft) und gezahlte Versicherungssteuer im Rahmen der bAV geltend machen?

MenschMitPlan  25.03.2016, 12:18
@RebewXY

wie erklärt sich dann folgender Beitrag...

Mit Unkenntnis der tatsächlichen Steuerberechnung.

Kann ich Autoreparaturen, Laptop (vor Ausbildungsbeginn angeschafft) und gezahlte Versicherungssteuer im Rahmen der bAV geltend machen?

Autoreparatur: Nur, wenn diese auf Grund eines Unfall auf dem Arbeitsweg anfiel.

Laptop, wenn betrieblich genutzt und auch nur dieser Anteil (über die Abschreibung).
Versicherungsteuer: Nein.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 15:04
@MenschMitPlan

Vielen Dank für diese gute Antwort. Ich fülle soeben die vereinfachte Steuererklärung aus und frage mich wie die Entfernungspauschale anzugeben ist, wenn ich Fahrgeld von meinem Arbeitgeber bekomme. Bei diesem Fahrgeld habe ich immer eine Selbstbeteiligung von ca.30€. Wenn ich also 90€ an Kosten habe bekomme ich 60€ vom Arbeitgeber und 30€, die ich selbst tragen muss. Wie kann ich diese 30€ nun nun in der Steuererklärung geltend machen? Ich kann ja sicherlich nur diesen Teil geltend machen?! Ist dafür ein Nachweis erforderlich? 

wfwbinder  25.03.2016, 15:44
@RebewXY

Da zeigt sich die Schwäche der verkürzten Erklärung. In der normalen Erklärung würdest Du die Anlage "N" mit abgeben. In den Zeilen 31-35 die Entfernungskilometer angeben und in Zeile 39 Feld 290 die Erstattung des Arbeitgebers.

in der verkürzten Erklärung kannst Du in Zeilen 31, 32 nur die Kilometer angeben, aber nicht die Erstattung.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 16:37
@wfwbinder

Kann ich nicht einfach die Anlage N noch hinzufügen, genauso wie ich Anlage der Vorsorgeaufwendungen anhänge?

wfwbinder  25.03.2016, 17:17
@RebewXY

Na, klar.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 18:13
@wfwbinder

Ganz wichtig!!! Ich habe im Jahr 2015 50€ Steuern gezahlt und möchte nun diese gerne vom Finanzamt zurück. Beim Blick auf meine Lohnsteuerbescheinigung habe ich bei der laufenden Nr.17 folgendes gefunden:

"Steuerfrei Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" in Höhe von 92,77€.

Ich habe ja aber tatsächlich mehr Fahrtkosten erhalten.

Jetzt habe ich bedenken, dass ich bei Einreichung der Steuererklärung ohne große Sonderausgaben oder ähnliches (lediglich Sozialversicherungsbeiträge) Steuern nachzahlen muss.

wfwbinder  25.03.2016, 20:11
@RebewXY

umgelehrt, wenn Dir nur 92,77 als Erstattungen bescheinigt wurden udn du die Entfernungspauschlae ansetzt, passiert:

1. entweder nichts, weil Entfernungspauschlahe abzüglich der Erstattung unter 1.000,- ist

2. oder Du bekommst, weil es eben über 1.000,- Euro ergibt, Deine 50,- Euro auf jeden Fall zurück. 

Nachzahlung kann nicht passieren, weil die Erstattungen ja auf keinen Fall höher waren, als Deine Kosten.

RebewXY 
Fragesteller
 26.03.2016, 09:33
@wfwbinder

In Zeile 18 steht noch, dass dieser Betrag nicht pauschal besteuert worde. Was ich halt nicht verstehe ist, warum 92€ bescheinigt wurden, obwohl ich ca. 550€ an Fahrtkosten bekommen habe. Habe ich den anderen Teil der Fahrtkosten dann versteuert oder wie darf ich das verstehen. 

Also kann ich jetzt trotzdem die Kilometer angeben oder? 

Wie geht ich die Kilometer an, wenn ich in unterschiedlichen Abteilungen, mit unterschiedlichen Entfernungen ( zwischen 0.7km und 16km) eingesetzt war? 

wfwbinder  26.03.2016, 09:38
@RebewXY

Es sind ja mehrere Zeilen vorhanden. Du kannst Also die unterschiedlichen Entfernungen angeben.

Wenn Du was versteuer hättest von den Erstattungen, wäre es auf den Lohnabrechnungen zu sehen gewesen.

Gebe die 92,- Euro an von der Lohnsteuerbescheinigung udn fertig.

RebewXY 
Fragesteller
 23.04.2016, 14:07
@wfwbinder

Ich habe soeben die Antwort bzgl. meiner  Steuererklärung bekommen und ganze 5,50€ an Steuern erstattet bekommen. Ich habe gedacht, dass ich die gezahlten 50€ gezahlte Steuer zurückbekomme. Habe ich einen Fehler gemacht oder ?

Die 1000 Euro sind schon eingerechnet. Du bekommst erst dann was zurück, wenn deine Werbungskosten über 1000 Euro liegen.

Beispiel: du hast Werbungskosten von 800 Euro. Reichst deine EStErklärung ein, bekommst nichts wieder.

Hast du Werbungskosten von 1400 euro, vermindert sich dein zu versteuerndes Einkommen um 400 Euro.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 16:54

Ganz wichtig!!! Ich habe im Jahr 2015 50€ Steuern gezahlt und möchte nun diese gerne vom Finanzamt zurück. Beim Blick auf meine Lohnsteuerbescheinigung habe ich bei der laufenden Nr.17 folgendes gefunden:

"Steuerfrei Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" in Höhe von 92,77€. 

Jetzt habe ich bedenken, dass ich bei Einreichung der Steuererklärung ohne große Sonderausgaben oder ähnliches (lediglich Sozialversicherungsbeiträge) Steuern nachzahlen muss.

Lade dir das ELSTER-Programm vom Finanzamt, trage deine Daten ein und schicke den unterschriebenen Ausdruck zum Finanzamt.

Die Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.

RebewXY 
Fragesteller
 25.03.2016, 09:23

Kann ich davon ausgehen, dass ich die gezahlte Steuer erstattet bekomme? In meinem Fall würde doch auch eine vereinfachte Steuererklärung reichen?

Othetaler  25.03.2016, 09:37
@RebewXY

Du brauchst nur den Grundbogen und Anlage N. Das Programm rechnet dir dann auch schon deine Erstattung aus.