Wie viel darf ich im Jahr dazu verdienen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

410 Euro 
Stichwort Härteausgleich.

Ist eine fließende Grenze.

BIS 410 Euro steuerfrei.

Hast Du einen Gewinn von 420 Euro, so musst DU 10 Euro versteuern

Bei 430 Euro versteuerst Du also 20 Euro.

So verzehrt sich der Betrag irgendwann auf Null.

Bei der Krankenversicherung sind bis übrigens 410 Euro monatlich zur Zeit unschädlich. (zufällige Zahlenidentität, aber monatlich)

Bei der Umsatzsteuer BIS 17500 € Jahreseinnahmen frei, aber bei höheren Einnahmen immer VOR Aufnahme der Tätigkeit einen Steuerberater kontaktieren.

Beispiel Solaranlagen.

Geringe Umsätze, trotzdem Strom MIT USt an Stadtwerke... verkaufen, dann gibt es die tausende an Vorsteuer aus der Anschaffung der Solaranlage vom Vater Staat zurück.

Du musst ein Gewerbe bei der Stadt anmelden. Das ist auch nicht weiter tragisch. Dies führt halt dazu, dass Du bei der IHK oder bei der Handwerkskammer Pflichtmitglied wirst, was ein paar Euros im Jahr kostet. Dafür kannst Du aber auch deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Steuerlich müsstest Du eine Gewerbesteuererklärung machen. Wenn Dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt, zahlst Du keine Gewerbesteuer. Vielleicht kannst Du mit dem Finanzamt aushandeln, dass Du dann auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben musst.

Einkommensteuer musst Du zahlen, sollte Dein Geschäft so gut laufen, dass Du sogar Gewerbesteuer zahlen musst, kannst Du die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz der Gemeinde von 380% auf die Einkommensteuer anrechnen.

Umsatzsteuerpflicht ab 17.500 Euro Bruttoumsatz. Darunter kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht, das könnte bei Deinem Geschäft wahrscheinlich Sinn machen.

Petz1900  04.10.2016, 12:04

Dann lies mal § 25 GewStDV !

QWERTY17  04.10.2016, 18:38
@Petz1900

dann lies auch mal die Nr. 7 des Absatzes 1.

Geochelone  04.10.2016, 22:33
@Petz1900

Petz1900: Es wurde hier in erster Linie nach dem Erfordernis einer Gewerbeanmeldung gefragt. Und das richtet sich ausschließlich nach der GewO ! Und da gibt es keine Freibeträge.

Wie viel darf ich nun mit meinen selbstgebauten Pullovern im Jahr dazu verdienen?

Soviel du willst. Ist ein freies Land. Ich verdiene mit meinem Gewerbe sechstellig im Jahr.

Sobald du aber wiederholt Sachen verkaufst mit der Absicht damit Geld zu verdienen, handelst du gewerblich. Keine Ausnahmen!

Steuerfrei sind 410,- € pro Jahr an Nebenverdienst.

Ab welchem Betrag müsste ich ein Kleingewerbe anmelden?

Kleingewerbe gibt es nicht. Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast.

Ab dem 1. Pullover, den du hergestellt hast, um ihn zu verkaufen, musst du ein Gewerbe anmelden. 

Wie viel darf ich nun mit meinen selbstgebauten Pullovern im Jahr dazu verdienen?

Soviel du willst,

Muss ich auf diesen Betrag Steuern bezahlen?

Ja.

Ab welchem Betrag müsste ich ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du eine Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübst, außer wenn es sich um eine freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit handelt.

Ifm001  04.10.2016, 10:12

Natürlich gibt es ein Kleingewerbe. Es gibt lediglich kein separates Formular zur Gewerbeanmeldung. Es ergibt sich aus dem Optionen und den näheren Umständen.

PatrickLassan  04.10.2016, 10:23
@Ifm001

Natürlich gibt es ein Kleingewerbe.

Nein.

Es gibt lediglich kein separates Formular zur Gewerbeanmeldung.

Und zwar aus dem bereits genannten Grund: Es gibt kein Kleingewerbe.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/

Was es gibt, ist die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht.

prototype0815 
Fragesteller
 04.10.2016, 11:31

Gibt es in dem oben genannten Fall eine gewisse Freigrenze, wie viel ich dazu verdienen darf ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen, oder ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?

PatrickLassan  04.10.2016, 11:50
@prototype0815

Für die Gewerbeanmeldung gibt es keine Freigrenze, bei der Einkommensteuer in gewissem Sinn schon:

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4rteausgleich

Bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, d.h. bei Umsätzen bis 17500 € wird Umsatzsteuer nicht erhoben.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Bei der Gewerbesteuer gibt es bei natürlichen Personen einen Freibetrag von 24500 €.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html