Kann eine gGmbH gewerblich arbeiten?

3 Antworten

Ja, das darf sie - das soll sie sogar !

Wichtig ist nur, das das Finanzamt Steuergelder bekommt - egal woher - damit für die Politik genug Geld zum Verbrennen und Verschenken zur Verfügung steht. Für viele wichtigen Aufgaben sind üblicherweise so oder so keine Gelder FREI.

Das g - für gemeinnützig - vor der Bezeichnung GmbH ist real fast ausschließlich brauchbar als ein amtlich zugeteiltes WERBEMITTEL, denn wirkliche steuerliche Vorteile haben gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmungen kaum, bzw. nicht wirklich nennenswert . AUCH SIE werden vom Fiskus mit den selben Mitteln und Wegen abkassiert wie alle anderen Steuerpflichtigen auch.

Gerade dann, wenn gemeinnützige Einrichtungen in der noch neu, also in der Aufbau-Phase sind, werden sie fast garantiert nicht bevorzugt, sondern eher benachteiligt, da Schikanen keine Seltenheit sind - gerade dann, wenn nur wenig oder keine Steuern abfallen.

dafür ist sie da . sie ist von einigen Steuern entlastet , da sie als gemeinnützig anerkannt ist.

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Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten oder Sozialstationen), was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzige_GmbH

sie könnte auch Dienstleistungen oder handwerkliche Leistungen anbieten.


Eine gGmbH kann:

  • gemeinnützig tätig sein (dann steuerbefreit) - Voraussetzung Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • gewerblich tätig sein (dann steuerpflichtig)
  • gemischt tätig sein (dann Trennung zwischen gemeinnützigem und gewerblichem Bereich notwendig)

Die Gewinne müssen, bei gemeinnütziger Tätigkeit, auch wieder gemeinnützig verwendet werden oder an einen oder mehrere Gesellschafter ausgeschüttet werden, die ebenfalls gemeinnützig sein müssen (z. B. gemeinnützige Vereine).

Man könnte auch innerhalb eines Vereins gewerblich tätig sein (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) - aber bei einer gGmbH haben die Mitglieder des Vereins kein direktes Mitspracherecht - daher könnte es von Vorteil sein, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ggf. in eine gGmbH auszulagern.

Man sollte das aber nicht ohne eingehende Beratung bei einem Steuerberater machen, da es viele Fallstricke gibt.