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e. V. = eingetragener Verein... und gGmbh ist eine Institution, die aus einem Verein gespalten ist und in einem VEREIN tätig ist ( ehrenamtlich ) und zum anderen gewerblich tätig ... GmbH...
Da sie nun gemeinsam "Einen" Verbund ausübt ist es eine gGmbH... Übrigens nach neuer Rechtsform... :
gemeinnützigeGmbH
( muss ausgeschrieben werden )

e.V = eingetragener Verein
GmbH = Gemeinschaft bzw Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wo ist jetzt das Problem??? Verein und Gesellschaft sind doch 2 Grundverschiedene Sachen!?!
Pestopappa am 5. Oktober 2008 15:57 DaSu.. Der Unterschied liegt im kleinen >g<
DaSu81 am 5. Oktober 2008 16:02 Jaja... ich habe einen Fehler gemacht. Zufrieden?!? (kopfschüttelundweggeh)

ein Verein unterliegt dem Vereinsrecht und ist keine Firma, die Gewinne erwirtschaften darf!

Das haben wir doch schon alles unter "Caritas" durchgekaut.

e.V. ist ein eingetragener Verein mit Satzung und unterliegt dem Vereinsrecht. Eine gGmbH unterliegt den Vorschriften des GmbH-Gesetzes.
das ist mir bekannt, beantwortet aber noch nicht meine Frage.

e.V = ein eingetragener Verein, eine GmbH = eine Unternehmensform.

Da gibt es doch gar keine Gemeinsamkeiten! Bis auf das sie gemeinnützig sind.