Gewerbe (GbR) abmelden. Was mit dem leasingvertrag?

4 Antworten

Am besten klären, wer das Auto übernehmen und zukünftig nutzen möchte und mit der Leasinggesellschaft der Daimler ÁG klären, ob die Person als alleiniger Leasingnehmer akzeptiert wird.

Bleibt einer der ehemaligen Gesellschafter der vormaligen GbR als Einzelunternehmer selbständig oder sogar beide oder werden zukünftg beide abhängig beschäftigt sein? Im letzteren Fall wäre es dann zukünftig ein Verbraucherleasingvertrag. Ob das bei der Daimler Leasing einen Unterschied ausmacht, weiß ich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Leasingmakler bzw. Leasingvermittler seit 2002

Das stet normalerweise in den Vertragsbedingungen. Da müßte eine Klausel drin sein, die auch den Fortbestand der Firma betrachtet.

Meistens ist die Bedingung, dass der Vertrag privat fortgeführt werden muß. Es gibt dann eine Anpassung der Bedingungen. Unter Umständen könnt Ihr Euch rauskaufen, aber das muß mit der Leasingfirma und dem Autohaus besprochen werden.

das ist im Vertrag geregelt. Musst du da mal nachlesen.

Mercedes kann sich an jeden von euch wenden, um die weiteren Zahlungen zu erhalten.