Öffentlicher Dienst, Bundeswehr, Kinderzuschlag, Steuerklasse?

Hallo,

im Oktober beginnt voraussichtlich meine Zeit als SaZ, nun habe ich im laufe der Zeit einige Fragen angesammelt die ich gerne mal loswerden wollen würde und im Netz keine genauen Antworten zu finde.

Meine Beratungsoffz. hatte mich an den Bundeswehr Sozialdienst verwiesen aber auch mit der Info, dass es wahrscheinlich bisschen früh sei um solche Fragen zu stellen.

Gleichzeitig mit meinem voraussichtlichen Dienstantritt, wird mein erstes Kind geboren.

Zum Geburtstermin und auch die Zeit danach werde ich noch ledig sein und noch nicht verheiratet.

Nun weiß ich, dass es Familienzuschlag 1 und 2 gibt und bei 2 ein bezogener Kinderanteil dabei ist.

Meine Freundin und ich werden ab September dann zusammen wohnen, sie arbeitet derzeit nicht im öffentlichen Dienst und wird dann nur Empfänger von Elterngeld sein.

Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?

Oder bekommen auch ledige, mit der Freundin zusammenwohnend, Kind auch im Haushalt einen Zuschuss zum Kind?

Wenn ja läuft dieser auch automatisch über die Besoldung oder muss man den separat dann beantragen?

Meine Freundin wird denke mal Empfängerin des Kindergelds werden, außer es ist notwendig das ich es bekomme? (kann sie es bekommen/ sollte ich es lieber bekommen?)

weitere Frage betrifft die Steuerklasse, mein Beratungsoffz. hatte erwähnt, dass ich mein Kind auf meine Steuerkarte eintragen lassen könnte, nun habe ich aber gelesen, dass dann das Kindergeld wegfällt, ist das richtig?

Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?

Ich habe dazu ein Bild gesehen wo etwas vorgerechnet wird zwecks Kinderfreibetrag etc.

Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?
wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?

Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?

wenn ihr mir die Fragen beantworten könnt, wäre ich natürlich auch sehr froh.

vielen Dank schon mal:)

Kinder, Familie, Bundeswehr, Kindergeld, ledig, Öffentlicher Dienst, Steuerklasse, Familienzuschlag, Steuerklassenwechsel
AG kürzt vertraglich vereinbarten Bruttolohn plötzlich aufgrund meines Steuerklassenwechsels - Was haltet ihr davon?

Ich habe Anfang 2022 mit meinem AG eine Lohnerhöhung vereinbart, welche sowieso schon längst überfällig gewesen ist. Zuvor hatte mein Chef es immer wieder versucht auf meine angeblich falschen Steuerklasse zu schieben. Ich würde ja 150 Euro mehr verdienen, wenn ich endlich in der StKlasse II und nicht länger in StKlasse I wäre. (Ich bin alleinerziehend, Single) Passend zum Jahresende 2021 wurde ich vom Finanzamt dann ab 01.01.22 in Lohnsteuerklasse II eingestuft. Soweit so gut. In dem neuen Arbeitsvertrag, welchen ich Ende des Jahres - Mit Wirkung ab 01.01.22 - unterschrieben habe, stand genau drin, was ich Brutto und Netto verdienen würde. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in Steuerklasse I. Jetzt habe ich gesehen, dass mein Chef mir den Bruttolohn einfach gekürzt hat, so dass ich zumindest im Monat Januar zwar den vereinbarten Nettolohn erhalten habe - allerdings aufgrund der neuen Lohnsteuerklasse, mein Bruttolohn dementsprechend angepasst und über 100 Euro weniger war. Hätte er sich an den vereinbarten Bruttolohn gehalten, wäre natürlich auch netto mehr für mich übrig gewesen.. Mittlerweile erhalte ich nicht mal mehr den vereinbarten Nettolohn. Aber das ist ein anderes Kapitel.. Jedenfalls will ich das nicht akzeptieren und reklamieren und würde gerne vorab wissen ob das rechtens ist von meinem Chef? Oder nachvollziehbar? Oder "normal"? Würde gerne eure/Ihre Meinung darüber erfahren und danke allen schon mal vorab für hilfreiche Antworten!

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Überschneidung zweier Minijobs - was nun?

Hallo liebe gutefrage-Community! :)

Ich bin Studentin und arbeite derzeit noch als Kassenaushilfe auf 450€-Basis bei einem Supermarkt in meiner Stadt. Glücklicherweise habe ich vor einer Woche die Zusage für eine studentische Hilfskraftstelle an meiner Uni bekommen und habe für diese bereits zugesagt.

Ich habe direkt einen Tag nach Zusage für meine neue Hiwi-Stelle eine schriftliche Kündigung eingereicht. Nun steht es in meinem Arbeitsvertrag leider so, dass ich offiziell erst zum 15.10.2019 mein altes Unternehmen verlasse (da ich meine Kündigung "erst" am 06.09. eingereicht habe). Meine neue Hiwi-Stelle beginnt bereits offiziell am 01.10.

Da ich bei meinem alten Job ca. 38h/Monat im Arbeitsvertrag stehen komme ich mit diesem Job schon monatlich immer auf ungefähr 380€ pro Monat. Für meine neue Hiwi-Stelle stehen 30h/Monat im Vertrag, d.h. 300€ pro Monat.

Ich habe nun wie gesagt leider eine zeitliche Überschneidung der beiden Tätigkeiten von ca. 2 Wochen. Das heißt doch, ich komme rein rechtlich in diesen zwei Wochen über die 450€-Euro Grenze, oder?

Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, welche Art von Steuern oder Abgaben auf mich zukommen könnten, wo und wie ich diese anmelde, und an wen ich mich generell für Fragen zu meiner Situation wenden kann. Kennt ihr vielleicht Anlaufstellen an die ich mich dies betreffend wenden kann? Oder könnt ihr mir bereits helfen und mir erklären, welche Anträge etc. ich jetzt schon stellen sollte?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe!!! :)

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