Lohnsteuerabzug trotz 400€ Praktikum?

2 Antworten

Du solltest mal in deinem Vertrag nachsehen.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sind, kann der Lohnsteuerabzug auch nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorgenommen werden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber keine Lohnsteuer; der Arbeitnehmer kann Werbungskosten abziehen, wodurch sich die Bedingungen für die beitragsfreie Familienmitversicherung oder auch den Bezug von Wohngeld ändern können. Die letztendliche Steuerlast hängt dann von der Höhe der sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte und bei Verheirateten auch von der Höhe der Einkünfte des Ehepartners ab.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Lohnsteuer_nach_individuellen_Besteuerungsmerkmalen


Falls noch aktuell: wenn dich dein Arbeitgeber als kurzfristig Beschäftigte mit max 3 Monaten in Lohnst.klasse 5 angemeldet hat, dann ist die Beschäftigung zwar sozialverscherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/schule-ausbildung-und-studium/_110_praktikanten_als_minijobber/faq_110_praktikanten_als_minijobber.html