Ich wohne in einer kleinen Seitenstrasse, und am Anfang der Strasse mit der Hausnummer 1. In dieser Strasse ist nur noch ein Haus vor mir, dann kommt die Hauptstrasse.
In diesem Haus ist ein Bäcker, der sehr gut besucht ist.
Bis zu meinen Haus darf man normal parken, aber dann ist absolute Halteverbot.
Dieses Halteverbot ist natürlich genau vor dem Bäcker.
So hat es zur Folge, das dort im Halteverbot immer Personen kurz Ihr Auto abstellen, um kurz Brötchen zu holen. Natürlich wird sich auch sehr gerne KURZ vor meine Einfahrt gestellt, um kurz Brötchen zu holen.
Und ich muß natürlich warten, bis er wiederkommt, wenn ich mal loswollte.
Und wenn man sie darauf anspricht, immer wieder die Aussage, es war doch nur kurz!
Manche parken auch ziemlich wild, und das im absoluten Halteverbot!
Nun ist es mit passiert, das ich ein Auto, das im absoluten Halteverbot parkt,
und das 1 m vom Bürgersteig entfernt, also fast mittig der Strasse, mit meinen Auto touchiert habe.
Es war natürlich meine Schuld/Dummheit, aber ich frage mich, ob der Parker nicht Mitschuld hat? Eigentlich dürfte er dort ja nicht parken!
Da mich dieses Thema sowieso sehr interessiert, frage ich mich, ob es irgendwo schon so einen Rechtsfall gegeben hat?