Darf man einen Bewerber wegen einer bestimmten Vergangenheit ablehnen oder wäre das Diskriminierung?

Hallo,

es gab heute in unserer Clique eine bestimmte Diskussion mit verschiedenen Meinungen.

Konkret ging es um die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen darf, der beispielsweise in der DDR eine Stasi-Vergangenheit hatte. Also da Beamter war oder irgendwie ein Agent, der für die andere Leute ausspioniert hat.

Ich weiß, nun kann man sich die Frage stellen, wie soll eine x-beliebige Person wie ein möglicher Arbeitgeber einfach so dahinter kommen, denn sowas werden betreffende Personen ja wohl kaum in ihren Lebenslauf etc. schreiben - aber gehen wir mal davon aus, es wäre so.

Also dass bei einem Bewerbungsgespräch der potentielle Arbeitgeber ziemlich schnell dem Bewerber mit DDR-Vergangenheit um die Ohren haut, dass er 'so jemandem wie ihn' nicht in seinem Betrieb haben will und ihn deshalb ablehnt. Auf irritiertes Nachfragen des Bewerbers, bekommt er seine ehemalige Stasi-Tätigkeit vorwurfsvoll vorgehalten und gesagt, dass man so etwas abolut missbilligen würde und dass man ihn für eine skrupelose und unmoralische Person halten würde.

Darf man so etwas rechtlich gesehen? Also einem Bewerber wegen seiner (politischen) Vergangenheit die Stelle verweigern oder ist das gesetzlich verboten? Wäre das eine eindeutige Diskriminierung oder alternativ eine Beleidigung?

Könnte der ehemalige Stasi-Mitarbeiter bei einer Absage mit solcher Begründung eventuell auf Schadenersatz/Schmerzensgeld klagen? Oder muss er eine solche 'Behandlung' ggf. ertragen - könnte er da juristisch gesehen nichts gegen tun?

Was meint ihr dazu? Wie ist da die rechtliche Situation?

Bewerbung, Beleidigung, DDR, Diskriminierung, Rechtslage, Stasi, Absage

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