True Crime - Was wussten die "Herren"?

Man hört immer wieder von Erfindungen/ Patenten die angeblich aufgekauft wurde und/ oder (spurlos) verschwunden sind.

Einen solchen Fall stellte ich heute in den Mittelpunkt dieser Diskussion.

Wobei von verschwunden nicht die Rede sein kann, es wurde nur ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verwertet aber warum?

Wie ein Bremer die Schraubstollen für den Fußballschuh erfand

tagesschau.de/inland/regional/bremen/rb-wie-ein-bremer...

Vor 75 Jahren hat der Schuhmacher Alexander Salot das Patent für den Schraubstollen erhalten. Auch wenn heute nur Adidas dafür bekannt ist, erinnern wir an. . .
. . . Doch Alexander Salot wird mit seiner Erfindung weder reich noch berühmt. Warum er sein Patent nicht verteidigte, ist auch seinem Sohn Werner ein Rätsel geblieben. Er erzählt, dass sein Vater Ende 1952 Besuch von einigen Herren bekam.
Was sie mit seinem Vater besprochen haben und wer sie waren, weiß er nicht.
Sondern nur, dass sein Vater zurück kam und sagte: "Die Schaubstollen-Produktion muss sofort eingestellt werden."
Bis heute hat Werner Salot keine Erklärung dafür.
Er ist aber fest davon überzeugt, dass sein Vater diese bahnbrechende Technologie erfunden hat.
DPMA | Schraubstollen - wer hat's erfunden?

dpma.de/.../schraubstollen/index.html

Für seine Fußballmannschaft entwickelte Salot Schuhe mit wechselbaren Schraubstollen, die außerdem erheblich leichter waren als die damals üblichen Fußballstiefel: Mit rund 350 Gramm wogen sie mindestens 100 Gramm weniger als das damals übliche…

Alexander Salot – Wikipedia

de.m.wikipedia.org/wiki/Alexander_Salot

Alexander Salot (* 8. Februar 1907 in Schönowitz /OS; † 9. Oktober 1992 in Blumenthal) war ein deutscher Schuhmachermeister.

Er erfand den Schraubstollen - Fußballschuh .

Inhaltsverzeichnis.

1 Leben.

2 Schaffen.

3 Weblinks.

4 Einzelnachweise.…

30. August 1949: Patent auf Schraubstollen - Bremen Eins

bremeneins.de/audios/stichtag-patent-schraubstollen...

August 1949: Patent auf Schraubstollen - Bremen Eins. Der Stichtag – Die Chronik der ARD 30. August 1949: Patent auf Schraubstollen. 30. August 2024. Heute vor

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Wer muss für Einsätze bei Risikospielen zahlen?

Darf der Staat die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen? Oder ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom Steuerzahler zu bezahlen? Darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht.

Ein teurer Spaß für den Steuerzahler: Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Bild: Openverse.org

Wenn Dortmund gegen Schalke spielt, der Hamburger SV zum Stadtderby gegen St. Pauli oder zum Nordderby bei Werder Bremen antritt oder andere Vereine mit langjährigen Rivalitäten aufeinandertreffen - dann werden Fußballspiele zum Großeinsatz für die Polizei.

Um die Sicherheit im deutschen Fußball zu gewährleisten, fielen in der Saison 2022/23 allein in der ersten und zweiten Bundesliga insgesamt gut 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1238 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten. Gut 1200 Polizeibeamte - viele Millionen Euro, um rund um die Stadien für Ordnung zu sorgen. In manch anderen Ländern beteiligen sich die Ligen oder die Vereine an diesen Kosten. In Deutschland zahlt alles der Steuerzahler.

Bisher jedenfalls, denn 2014 hat ausgerechnet das kleinste Bundesland Bremen die Voraussetzungen geschaffen, um König Fußball zur Kasse zu bitten.

Dagegen wendet sich die Deutsche Fußballliga mit der Verfassungsbeschwerde. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kosten-fussballspiele-bundesverfassungsgericht-100.html

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DFL soll sich an Kosten beteiligen. 91%
Kosten soll weiterhin allein der Steuerzahler tragen. 9%
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