Hallo, der Fall ist etwas verworren und dringlich, vlt. finde ich hier klare Antworten - wäre genial.
Folgender Fall:
Frau aus Chna, seit 2010 in Deutschland zum Studium, schließt Studium ab und muss nun um in Deutschland zu bleiben einen Beruf in ihrem erlernten Bereich wahrnehmen, tariflich korrekt bezahlt um weiterhin hierbleiben zu können.
Sie findet eine Doktorandenstelle aber muss wegen Problemen mit ihrem Arbeitgeber kündigen, ihre Aufenthaltsberechtigungi ist ergo nicht mehr gegeben und sie wird ausgewiesen - bzw. der Antrag auf Ausweisung ist momentan noch in Prüfung - aber sofern nichts anderes als Ergebenis herauskommt muss sie bis Ende Oktober zurück nach China.
Die Lösung des Problems, nämlich die Heirat mit ihrem deutschen Partner (mir), kann jedoch laut Behörden-Auskunft nur dann stattfinden, wenn eine "Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt würde.
Das chinesische Konsulat / Amt in Deutschland jedoch stellt sich dahingehend quer, da die Anfrage nach diesem Dokument jetzt kurz vor Ablauf des Visums gestellt wurde.
Die deutsche Behörde blockt also wegen der Bescheinigung, die chinesische gibt sie aber genau darum nicht heraus... Die Folge davon: Sie muss nach China zurück, warten bis die sogenannte Verpflichtungserklärung (Einladung) von deutscher Seite, also mir als Verpflichtetem zugesandt wird, um dann wieder nach Deutschland zu kommen.
Gibt es da keinen juristischen Freiraum bzw. Weg die deutsche Behörde bzgl. Aufenthalt o.Ä. zu einer Fristverlängerung zu bewegen, damit sie sich den Zwangsrückzug nach China spart, wenn sie ja eh weder herkommt?
Ausländerbehörde hat uns dahingehend sehr vage und unschlüssig beraten (meines Erachtens).
Ich kann mir nicht vorstellen dass mein Fall der Erste seiner Art ist und es nicht bereits hierfür Sonderregelungen gibt.
Danke vorab für jede Hilfe