Daueraufenthalt-EU und in der Schweiz arbeiten?

4 Antworten

In dem von Dir eingefügten Text geht es lediglich um den Aufenthalt.
Du benötigst aber Angaben zur Arbeitserlaubnis.

Das findest Du sicherlich auch. GO!

Die EU-Rechte haben gar nichts mit dem Schweizer Aufenthalts- und Arbeitsrecht zu tun. Die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder in der EU berechtigen evtl. durch zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Besuch in der Schweiz, je nach Nationalität etc. (genaues müsste nachgearbeitet werden) mit der Arbeitserlaubnis ist das etwas anderes. Diese würde auch einen "Daueraufenthalt" in der Schweiz voraussetzen. Das kannst du nur als Einzelfall dort beantragen.

Kann man mit österreichischen Daueraufenthalt-eu in Frankreich 🇫🇷 Paris auch arbeiten?

das musst mit den schweizern klären,die sind nicht in der eu