A1 Sprachprüfung für meine Frau noch nicht vorhanden?
Meine Frau hat einen befristeten Spanischen Aufenthaltstitel, wir haben uns dort kennengelernt. Wir sind zusammengekommen und nun in Deutschland, als ich für Sie den Deutschen Aufenthalt beantragt habe vor 5 Monaten , hat man das A1 Zertifikat verlangt.
Nun meine Frau ist Ja schon hier mit mir, dass heisst entweder macht Sie den Kurs hier ( 6 Monate) oder direkt die Prüfung, letzteres ist ausgeschlossen, Sie hat dafür noch nicht die benötigten Deutschkenntnisse.
Nun hat man mich darauf hingewiesen, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn kein A1 vorliegt, da meine Frau hier eig. nur 3 Monate bleiben darf und ansonsten zurück muss und A1 in Spanien machen muss. ( Die Kurse waren hier alle belegt und wir hatten kein Platz gefunden)
wohin soll sie denn hin, sie hat dort weder eine wohnung noch familie mehr.?
gibt es eine möglichkeit den Aufenthalt meiner frau zu verlängern, oder reicht es evtl. die Anmeldung zur Sprachschule vorzuzeigen um den Aufenthalt zu gewähren oder zu verlängern.( Meine Frau will ja wirklich deutsch lernen)
1 Antwort
Die gesetzlichen Bestimmungen sind leider eindeutig. Das Problem habt ihr aber vorher gewusst, zumindest ist es euch innerhalb der letzten Monate bewußt geworden. Aussitzen geht auf keinen Fall.
Du hast den Rest gar nicht erwähnt. Beispielhaft Wohnraum, Eigenversorgung durch Arbeit bzw. Krankenkasse und vieles mehr, das ist alles erledigt bzw. ok? Nicht dass weitere Versagungsgrunde vorliegen.
Mein Rat kann nur lauten,
a) ihr sucht sofort einen auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwalt auf
b) ihr kommt der wahrscheinlichen Ausreiseaufforderung nach, da ein Verstoß gegen geltendes Recht ggfls. nicht nur strafrechtliche/owi-rechtliche Folgen haben kann, sondern auch zur Ablehnung führen wird.
Und noch weitere Hinweise auf Sorgfalt, aus zwei Gründen, "der überwiegende Teil des Aufenthalts" muss Spanien sein. Wenn sie jetzt 6 Monate hier sein wird, muss sie mindestens die gleiche Zeit dort unten sein. Und in Deutschland wäre es so, wenn jemand mit einer AE hier mehr als 6 Monate nicht mehr in Deutschland weilt, erlischt die Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetz (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Das gleiche könnte in Spanien gelten, bitte erkundigt euch sicherheitshalber darüber. Sie müsste sonst ggfls. in ein Drittland außerhalb der EU ausreisen und dort dann einen Visaantrag nach Ablauf der Frist stellen.
Das sind alles Fallstricke, ich weiß. Aber ihr habt auch versucht das einfach zu umgehen. Kann man versuchen, darf es dann aber nicht schleifen lassen.
Ja meine Frau ist Krankversichert, mit mir in der Familienversicherung.