Wie lange dauert es bis überprüft wird von Standesämter , ob ein Kind mit ausländischen Eltern durch die Geburt die Deutsche Staatsangehörigkeit erhält?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier hat sich etwas überschnitten, wie mir scheint. Das Kind wurde vor mehr als 3 Wochen geboren und du wurdest erst vor einer Woche eingebürgert. Das bedeutet, dass du im Zeitpunkt der Geburt deines Kindes noch nicht deutsch warst, dein Kind also durch Abstammung deine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hast. Seit 1.1.2000 bekommen auch hier geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört z.B. 8 Jahre legaler Aufenthalt in Deutschland. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen richtet das Standesamt eine Anfrage an das Ausländeramt, welches aufgrund seiner Aufzeichnungen die Entscheidung trifft, ob deutsch oder nicht.

Ich kann nicht beurteilen, unter welchen Voraussetzungen deine Einbürgerung erfolgt ist. Jedenfalls hat das eine (Einbürgerung) mit dem anderen (Staatsangehörigkeit deines Kindes) nicht unmittelbar etwas zu tun. Es geht jetzt nur noch um die Frage, ob das Ausländeramt bei der Anfrage des Standesamts etwas übersehen hat und eine Fehlentscheidung getroffen hat. Dies müsste innerhalb von 2 Wochen zu klären sein. Notfalls muss sich das Ausländeramt mit der Einbürgerungsbehörde abstimmen. Wegen einer Auskunft zu diesem Sachverhalt ist für dich allerdings nur das Standesamt zuständig.

Damit dein Kind bezüglich Staatsangehörigkeit gleichgestellt ist, empfehle ich dir dringend dessen Einbürgerung, ob es nach der Sonderregelung schon deutsch geworden ist oder nicht. Es geht dabei um die Entlassung aus der durch Geburt (ebenfalls) erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit.

Maravilhosa1234 
Fragesteller
 23.03.2018, 15:36

Ich bedanke mich herzlich 🎈

Maravilhosa1234 
Fragesteller
 23.03.2018, 15:46

Also ich war schon mal bei das Standesamt und die meinten es würde 2-4 Monat dauern . Und ich sehe es nicht ein , denn es war nicht mein Schuld ! :,(

ich habe daran gedacht ein Rechtsanwalt zur nehmen , damit alles bisschen schneller geht . Denken Sie eine Rechtsanwalt kann mir helfen ?

Tut mir wirklich leid für tausend fragen , ich bin einfach hilflos :,(

Wenn du bereits eingebürgert und somit eine deutsche Staatsbürgerin bist und das Kind ist noch nicht geboren, dann wird es nach seiner Geburt gemäß § 4 StAG ebenso ein deutscher Staatsbürger werden.

Kommt das Kind vor der Einbürgerung, so kann es nachträglich eingebürgert werden.

Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden und gehe vom ersteren Fall aus.

Maravilhosa1234 
Fragesteller
 23.03.2018, 15:36

Ich bedanke mich herzlich für Antwort

sumi79  23.03.2018, 15:38
@Maravilhosa1234

Gerne!

Konntest du die Angelegenheit regeln?