Doppelte Staatsbürgerschaft. Deutschland verlangt Ausbürgerung?

5 Antworten

"Ich bin 21 Jahre alt, bin in Deutschland geboren und habe seit August nach Abschluss der Schule eine Ausbildung begonnen..."

Alles richtig.

Du hast seit deiner Geburt zwei Staatsbürgerschaften. Die deutsche, weil du in Deutschland geboren bist und die bosnische durch deine Mutter.

Da du vor dem 01.01.2000 geboren wurdest, musst du dich spätestens bis zum 23 Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, wenn deine beiden Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt keine deutschen Staatsbürger waren.

War dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt ein deutscher Staatsbürger, dann darfst du beide Staatsbürgerschaften dauerhaft behalten.

Es hängt also alles von deinen Eltern ab.

die Kosten wirst du tragen müssen, es kann Zwangsgeld oder gar die Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft erfolgen.

ABER: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/gp-geburtsortsprinzip.html aus welchem Grund wird das verlangt? finde hier nix

Zuko540  29.12.2017, 18:27

Weil für Kinder vor 2000 noch die Optionspflicht gilt.

Nun möchte das Regierungspräsidium in Darmstadt von mir, dass ich mich aus dem Land Bosnien und Herzegowina ausbürgern lasse.

Die Rechtslage ist klar und eindeutig, da BiH nicht in der EU/Schengen ist. Nun? Wie lange ist das "nun" schon her?

Das Regierungspräsidium droht mir mit Zwangsgeld und lässt sich auf keinen Deal ein.

Das klingt mir verdammt nach verpassten Terminen. Da werden die affig und stur. Zudem kassieren die Bosnier gerne und werden auch mit sich kaum reden lassen.

Auch wenn die im RegPräs stur sind, würde ich nochmals denen auf den Keks gehen und verhandeln. Immerhin sollten sie dir paar Monate Zeit geben, die 1200.- € zusammenzukratzen. Da muss man halt mal sehr sparsam Leben und Futter von der Tafel holen.

Notfalls auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Fachanwalt holen und den einschalten. Der hat oft noch ein paar Pfeile im Köcher, um wenigstens den Termin aufzuschieben, bis du dir die Ausbürgerung leisten kannst.

Viel Erfolg!

Das Regierungspräsidium kat keine rechtliche Grundlage mit einer Zwangsgeldandrohung zu kommen. Auch kann sich das Amt auf keinen Deal einlassen, denn ist dem Gesetz verpflichtet.

Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit als Option bis zum 23. Lebensjahr erhalten, so steht es in § 29 StAG in der Fassung, gültig bis 01.01.2000.

Du musst dich entscheiden für die bosnische Staatsangehörigkeit per Abstammung oder für die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt.

Diese Entscheidung musst du selbst treffen und das kann formlos geschehen. Nur wäre es sinnvoll deine Entscheidung notariell beglaubigen zu lassen und dir drei Originale ausstellen zu lassen. Dann schickt du per Einschreiben ein Original an das Konsulat von BoHerz. , ein weiteres an die Ausländerbehörde und das 3. verbleibt in deinen Akten.

Auf die lange Bank kannst du deine Entscheidung nicht schieben, denn mit dem Erreichen des 23. Geburtstages verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit ganz automatisch.

Zuko540  29.12.2017, 18:23
Das Regierungspräsidium kat keine rechtliche Grundlage mit einer Zwangsgeldandrohung zu kommen.

Nun ja, das Regierungspräsidium führt einen Verwaltungsakt durch und Verwaltungsakte sind vollstreckbar.

Diese Entscheidung musst du selbst treffen und das kann formlos geschehen.

Ja und das RP Darmstadt verlangt eine Entscheidung.

Man kann beide Angehörigkeiten behalten, wenn man durch die Ausbürgerung einen erheblichen Nachteil erfährt.1200€ werden aber von der BRD nicht als Grund akzeptiert.

Eine Abschiebung ist nicht unrealistisch.Da gab es ja erst den bekannten Fall der Nepalesin(14).Die wurde auch abgeschoben, obwohl sie in Deutschland geboren wurde und voll integriert war.