Einreisesperre aufheben lassen?

5 Antworten

Wieder ein Problem mit den Begrifflichkeiten.

EU ist nicht alles, es gibt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer internationaler Verträge, hier die Schengener Vertragsstaaten.

Der Schengenraum umfasst 26 Staaten, darunter auch die No-EU-Staaten Schweiz, Norwegen und Island und andere. Hier werden weitreichende Rechten und Pflichten der Länder untereinander geregelt. Schließlich kommt jeder von uns mit einem Personalausweis in die Schweiz, oder?

Neben der Reisefreiheit herrschen bestimmte genormte Standards, darunter auch der Aufenthalt und die sonstigen Vergünstigungen der Schengen-Mitglieder und so weiter. Wichtig: Die Zollkontrollen sind nicht aufgehoben.

Zu den Kriterien gehört es eine gemeinsame Datenbank -das SIS Schengener Informationssystem- zu betreiben in dem in allen Ländern Informationen ausgetauscht werden, auch Fahndungen und Ausschreibungen zu Personen.

Die "Schengen-Aquis" beinhaltet, dass ein Visa eines Schengen-Staates für den Aufenthalt in den anderen Staaten im Normalfall mit berechtigt. Das ist unter anderem der Grund für diese umfassenden Datenbanken. Schließlich muss eine angetroffene Person von außerhalb zuzuordnen sein. Unter anderem führt das auch dazu, dass abgeschobene Personen in den Schengenraum gemeldet werden und dies zu Schwierigkeiten beim Antrag eines neuen Visas führen kann und sehr wahrscheinlich auch wird. Allerdings werden bei weitem nicht alle gemeldet, aber wenn jemand beim illegalen Aufenthalt und Arbeitsaufnahme erwischt wird ist dies meiner Kenntnis nach Standard, da wirtschaftliche Gründe für eine weitere Einreise angenommen werden. Eine Ausschreibung zur Abschiebung nach einer Wiedereinreise in den Fahndungssystemen der Ländern wäre dann zusätzlich Usus, wie gesagt das muss nicht sein.

WIESO reist sie nicht freiwillig vorher aus um der zwangsweisen Abschiebung zu entgehen? Eine Ausreiseverfügung ist noch keine Sperre. Vielleicht lässt sich bei den Behörden da etwas machen.

Bevor du zum Anwalt gehst führe einfach ein Beratungsgespräch mit deiner Ausländerbehörde -an deinem Wohnort natürlich. Ist natürlich sehr voll, daher Termin machen

Zur Einreisesperre CH - Schengenraum

«Erlässt die Schweiz gegen eine Person aus einem Nicht-Schengen-Land ... ein Einreiseverbot, dann gilt dieses Verbot auch für jedes andere Land im Schengen-Raum, sofern die Schweiz das Einreiseverbot im Schengen-Informationssystem [SIS] ausschreibt.» Nur in Ausnahmefällen ist ein Verzicht auf Ausschreibung im Schengen- Informationssystem vorgesehen: zum Beispiel dann, wenn die ausgewiesene Person enge Verwandte in einem Schengen-Land hat. Denkbar sei auch, dass «aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall aus humanitären Gründen» auf eine Ausschreibung verzichtet werde ...

https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Einreiseverbot-gilt-auch-fuer-den-SchengenRaum/story/24934545

Betr. Hochzeit müsste sie dafür ein Visum beantragen, was erst nach der Einreisesperre bewilligt wird, wenn ihr in D heiraten möchtet https://www.auswaertiges-amt.de/sid_9554AE8AD785C2ECD54EFBE6F7E13A1B/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/05-HeiratDeutschland.html?nn=350374

Möglich ist es jedoch, [im Ausland, China] zu heiraten und anschließend ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Mit diesem einhergehen kann dann ein Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre zum Datum der Visumserteilung. ... Dies ist in § 11 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

http://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/einreisesperre/

Wie soll eine deutsche Behörde eine Einreisesperre für die Schweiz aufheben? Das ist Sache der Schweiz. Die Sperre gilt ja nicht für De oder die EU.

Alles weitere erfähst du auf dem Ausländeramt.

ZuumZuum  24.08.2017, 16:04

Schengen-Abkommen. Einreisesperre gilt für alle Staaten, welches  dieses unterzeichnet haben, also auch für Deutschland.

Bitterkraut  24.08.2017, 16:12
@ZuumZuum

Da bin ich nicht so sicher, ob das auch für Sperren gilt.

Wahrscheinlich einfach Einreise Sperre in der Schweiz, wenn sie also nicht über die Schweiz umsteigt müsste es problemlos sein

Höchstwahrscheinlich wird die Schweiz eine Einreisesperre für den Schengen-Raum setzen. Deutschland gehört zu Letztere. Das heißt, dass deine chinesische Freundin auch nach Deutschland nicht kommen kann.

Bist du denn Deutscher? Bitte setze dich mit der deutschen Ausländerbehörde in Verbindung und erkläre denen eure Situation. Ich gehe davon aus, dass deine Freundin nach der Abschiebung ein Antrag auf ein Visum zur Eheschließung in Deutschland bei der dt. Botschaft stellen muss. Ob das mit einer Wiedereinreisesperre geht, mag ich bezweifeln. Ich gehe auch davon aus, dass die deutschen Behörden eine Wiedereinreisesperre, welches durch einen anderen Schengen-Staat verhängt worden ist, nicht ohne Weiteres aufheben können. Für verbindliche Auskünfte solltest du dich eher an die offiziellen Stellen wenden.