Jemand Erfahrung mit einer Klage bzgl. Ehegattennachzug?
In Berlin gab es ein Urteil, dass wenn (begründete) Ursachen vorliegen, warum Kriterien zum Ehegattennachzug nicht erfüllt werden, das Ehepaar ein Jahr nach Eheschließung dennoch ein Anspruch auf den Nachzug hat. Mein Fall ist folgendermaßen: - ich bin Deutsche, mein Mann Brasilianer. Er arbeitet als Artist in Ungarn und hat ein Visum, das aber an seinen Vetrag mit dem Zirkus gebunden ist. Sprich: hört er im Zirkus auf, muss er spätestens drei Tage später aus Europa raus sein. - wir erfüllen alle Kriterien für den Nachzug bis auf den Sprachnachweis (A1) Da mein Mann mindestens jede Woche die Stadt wechselt, ist es ihm nicht möglich einen Sprachkurs zu besuchen. Er hat Onlineunterricht und muss dementsprechend sehr viel eigenständig lernen. Mein Man ist nicht dumm, hat aber nie theoretische Grundlagen von Grammatik gelernt, auch nicht die seiner Muttersprache. Daher fällt es ihm sehr schwer deutsch zu lernen, noch dazu in einem fremden Land, in dem er mit Menschen arbeitet, die weder seine Sprache, noch deutsch sprechen. Kurzum...er lernt seit 2 Jahren, wird aber den A1 Kurs nicht bestehen (er ist für die Prüfung im Juni in Ungarn angemeldet)
-> ich habe nun gelesen, dass Ehepaare, die sich auf das oben genannte Urteil beziehen und Klage einreichen erfolgreich waren. Hat da jemand persönliche Erfahrungen gemacht oder ähnliches gehört?
Mein Mann wird ja deutsch lernen und hier einen Kurs besuchen...aber dass er weit weg von Deutschland in einem ihm fremden Land Deutsch lernt, ist einfach utopisch.
-> würde es sich (wahrscheinlich) lohnen, Geld für einen Anwalt auszugeben und zu klagen?
1 Antwort
Auszug aus der taz am 29.01.2014:
"Das Ganze ist längst ein Fall für die Justiz geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im September 2012 in einem Urteil erklärt, dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich oder nicht zumutbar waren.
Allerdings legen deutsche Behörden und Botschaften das Urteil in der Praxis so eng aus, dass es kaum umgesetzt wird. Thomas Oberhäuser, Ulmer Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht, sieht dahinter eine klare Absicht: „Das Urteil wird systematisch unterlaufen.“
Verfahren vor dem EuGH wird verhindert
Auch die EU argwöhnt, dass die deutsche Praxis nicht mit den EU-Regeln zum Schutz der Familie vereinbar sei. Damit sich betroffene Paare jedoch darauf berufen könnten, müsste es erstmals zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Das aber werde systematisch verhindert, indem Visa plötzlich doch ganz unbürokratisch erteilt würden, wenn eine erfolgversprechende Klage drohe, mutmaßt Oberhäuser..."