Abilita GmbH (Lottoland) Inkasso gerechtfertigt?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hab im November bei Lottoland Lotto gespielt und es kam zu einer Rücklastschrift.

Von Lottoland kam eine Mail (leider im Spamm Ordner) mit der Benachrichtigung das die Zahlung fehlgeschlagen ist und die jetzige Forderung inkl. Gebühren 17 EUR beträgt, in der Mail stand aber kein Zahlungsziel bis wann die Einzahlung fällig wäre.

Seit dem kam von Lottoland nichts mehr, letzte Woche kam von Abilita aber ein Inkassoschreiben mit einer Forderng über 97,33€ (80,33€ davon Inkassokosten) €. Meine Frage ist ob ich im Zahlungsverzug war.

Falls nicht wäre das Inkasso ja nicht gerechtfertigt.

Außerdem habe ich mein Lottoland Konto inzwischen selbst ausgeglichen, da ich obwohl meine Forderung an Abilita abgetreten wurde immer noch den negativen Saldo im Konto hatte.

Ich hab mal die AGB von Lottoland gechecked und zu dem Thema nur das hier gesehen:

Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, keine Rücklastschriften, Rückbuchungen oder anderweitige Stornierungen von Einzahlungen auf das Spielerkonto vorzunehmen und Lottoland im Falle dass diese dennoch geschehen angemessen zu entschädigen, einschließlich aller Kosten, die Lottoland im Prozess des Einzugs ausstehender Zahlungen entstehen. Darüber hinaus kann Lottoland im Falle einer Rücklastschrift die Annahme weiterer Zahlungen von diesem Spieler ablehnen. Lottoland ist berechtigt, alle derartigen Forderungen gegen einen Spieler, einschließlich möglicher zusätzlicher und angemessener Gebühren, an ein Inkassobüro zu übergeben.

Wie würdet ihr vorgehen?

Beste Grüße

Recht, Inkasso, Zahlungsverzug, Wirtschaft und Finanzen
Fahrlehrer behält Führerschein nach der Prüfung?

Hallo zusammen, Seit diesen Mai bin ich dabei, meine Führerschein zu machen,und seit diesen September ging es ernster mit Fahrstunden zu. Das Geld zum bezahlen des Ganzen hatte ich von meinen Stiefvater geliehen (1500€) und meine ersten Rechnungen, ca. 800€ auch bezahlt. Allerdings bin ich gerade Student im 7.Semester, war mir über meine Möglichkeiten nicht bewusst und habe die Studienabschlusshilfe (wie Bafög, nur auf 12 Monate begrenzt) erst in Oktober beantragt. Für Oktober hatte ich genug Geld zurückgelegt, um auch nur mit Kindergeld klarzukommen, aber am November würde es schwieriger, und so musste ich mein Führerschein Budget a knabbern. Nun kriege ich eine fette Bafög Nachzahlung von 3000€ Ende Januar, und wollte damit auch die 1000€, die insgesamt. Noch offen sind bezahlen, auch wenn es alles etwas doof ist. Nun hatte ich gestern meine praktische Prüfung die ich auch bestanden habe. Davor hat mein Fahrlehrer das Thema der offenen Rechnungen angesprochen, und ich habe ihm die Situation erklärt. Es gab ne Menge Ärger, und als der Chef der Fahrschule dazukam, wurde ich nur noch angeschrien, der Typ hat ne ganz miesen Charakter und weiss gar nicht mit den Kunden umzugehen. Wir könnten uns nicht auf eine Lösung einigen. Dann bei der Fahrstunde vor der Prüfung sagte der Fahrlehrer zu mir vor anderen Fahrschulen und meinem Freund, der auch Prüfung gemacht hat:"so du musst dein Führerschein nach der Prüfung abgeben bis die Rechnung bezahlt ist, sonst darfst du die Prüfung nicht fahren und musst es trotzdem bezahlen". Ich war völlig aufgelöst, da ich auf Land lebe und den Führerschein echt brauche, um mir endlich eine Nebenbeschäftigung zu suchen (größere Stadt 30 km weg) und auch noch zur Uni zu fahren und zur meiner Familie 600 km weg! Ich sagte dann, dass mir wohl nichts anderes übrig bleibt. Nach de Prüfung habe ich meinen Führerschein von dem Prüfer bekommen, allerdings hat der Fahrlehrer auf dem Rückweg gesagt dass ich nun den Führerschein abgeben soll. Als wir angekommen sind, wollte ich nochmal darüber reden, aber ich würde darauf hin nur angeschrien und ich wurde auch lauter. Der Grund dafür dass es so gekommen ist ist weil erst letzte Woche jemand seinen Führerschein gemacht hat und der Vater des Daches sich weigert zu bezahlen und den Führerschein einklägt , und weil die Fahrschule 60.000€ Außenstände hat. Früher wurde durchaus solche Situation friedlich geregelt. Der Fahrlehrer sagte dann, dass er zu Polizei gehen wird, weil ich ihm vor Zeugen versprochen habe den Führerschein abzugeben. Ich kann das einfach im Moment nicht bezahlen, kann mein Konto max. 700€ überziehen und ich weiss mit 100% Gewissheit, dass ich in einem Monat die Nachzahlung kriegen werde. Nun wollte ich heute zur Polizei gehen um mir über die Rechtslage sicher zu werden da mich der Fahrlehrer eindeutig erpresst hat und ich such sicher bin, dass er ihn gar nicht irgend wo bei sich Zuhause haben darf. Was sagt ihr dazu?

Geld, Schulden, Führerschein, Fahrschule, Zahlungsverzug
PEARL-Online-Versandhandel , wer hat mit denen Erfahrungen Inkassoanschreiben?

Wer hat Erfahrungen mit dem Inkassobüro von dem Onlinehändler Pearl.Shop?

Folgendes ist mir passiert! Ich zahle normalerweise immer mit PayPal direkt bei Bestellung. Nun haben die mir aber eine Rechnung zum Päckchen beigelegt, was ich übersah zu überweisen. Eine Erinnerung, weder per Mail, noch per Brief, auch keine Anmahnung (1. Mahnung 2. Mahnung) so ist das normalerweise üblich kam nie an! Nun sind 6 Wochens seit der Bestellung im Wert von € 11,90 vergangen und heute kam ein Brief vom Hauseigenen Inkassobüro von Pearl mit einer völlig überzogenen Geldforderung in Höhe von € 30,20 daher, weil sie erhebliche Kosten gehabt hätten!? Für was denn bitte? keine Erinnerungsmail, nur die übliche Reklame, die kommt natürlich turnusmäßig an, nur wichtige Dinge wie eine Erinnerung, einen Anmahnbrief per Post, eine Mahnung kam nie an, behaupte mal die wurde auch nie rausgeschickt. Nein heute kam der unverschämte Brief von ihrem Hauseigenen Inakassoverein mit der überhöhten Geldforderung. Ich schrieb die an, sie mögen mir die angeblich versendeten Erinnerungsschreiben, Mahnbriefe zukommen lassen, so wie es auch rechtlich erforderlich sei, bevor man ein Inkassobüro beauftragen würde? Da kommt nix, weil die mich nicht erinnerten, an die noch offene Rechnung! Aber ich habe sofort per onlinebankig die lächerlichen € 11,90 überwiesen, denen eine Kopie der onlinbankingüberweisung zukommen lassen, mit der Bitte um Erlaß der Mahnkosten! Leider lehnten sie ab und ich schrieb zurück, das ich meine gerade neu getätigten Einkäufe im Wert von ca.€ 140,- stornieren würde und sie mich aus ihrem System löschen könnten, auch das Konto meiner Freundin, da ich bei so einem Fehlverhalten bei ihnen nichts mehr bestellen würde. Mal sehen was sie mir die Tage antworten! Wer hat mit denen ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten? Gerne unter folgender e-mail-Adresse: siegelman65@yahoo.de Ich drohte denen an, es auf einen Gerichtsprozeß ankommen zu lassen, sollten sie weiterhin auf ihre Mahnkosten bestehen, das sie entgegen dem Gesetz vorher ein Erinnerungsschreiben, eine 1.Mahnung nachweislich an mich verschicken müssten, bevor sie ein Inkassobüro kostenreich beauftragen würden. Wie gut, das es ihr eigenes ist :-) Wenn ich mehrere Leute finde, wo ebenfalls Erfahrungen dieser Art gemacht haben, wäre das hilfreich für mich und andere Kunden?

Bitte meldet Euch, wenn ihr was dazu beitragen könnt?

Gruss ottiman

Rechnung, Abmahnung, Inkasso, Zahlungsverzug
O2 schaltet Inkasso Unternehmen gegen mich ein. Ohne je eine Rechnung, Zahlungserinnerung o.ä.

Vor einem 3/4 Jahr hat mich ein Mitarbeiter irgendwie rumbringen können für 2 Wochen einen Surfstick kostenlos auszuprobieren. Nachdem ich ein paar nächte drüber geschlafen habe, habe ich bei O² angerufen und wollte den Vorgang stornieren. Leider zu spät. Der O² Mitarbeiter teilte mir mit ich solle das Gerät vom Postboten nicht annehmen und das Thema hätte sich erledigt. Leider kam das Paket einige Zeit später als ich nicht daheim war und meine Mitbewohnerin hat es nicht wissend angenommen. Ich war im Urlaub. Ich habe dann die O² hotline angerufen und die meinten ich solle das Gerät mit einer Erklärung der Sachlage zurückschicken und dann wäre das alles kein Problem. Gesagt getan. 2 Wochen später kam ein neues Paket. O² angerufen. Neues Schreiben aufgesetzt und wieder zurückgeschickt. Seither hatte ich ruhe von O² keine Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung oder irgendwas in der Art. Ich bezahlte meine 2 Laufenden Verträge. O²O und ein My Handy Vertrag (beide per Lastschrift). Jetzt kommt auf einmal eine Mahnung von BFS risk & collection GmbH über 129.- mit einer 7 Tage Frist. O² und BFS leiten mich gegenseitig hin und her. Keiner hat Einsicht in meine Akte und kann mir leider nicht weiterhelfen.

Zufälligerweise kam die Mahnung ziemlich bald nach meiner Kündigung von O²O!

Vielleicht hat jemand einen Tip wie ich vorgehen kann. Ich habe leider keine Rechtsschutz und bin für einen alternativen Vorschlag sehr dankbar!

O2, Vertrag, Handyvertrag, Inkasso, Mahnung, Telekommunikation, Zahlungsverzug
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Ratenplan kommt nicht bei mir an?

Sorry für den merkwürdigen Fragetitel.

Ich habe mich im Mai mit meinem Energieversorger(SWB) auf einen Ratenplan geeinigt, der 12 Monate lang laufen soll.

Ich habe einen(!)Ratenplan erhalten, unterschrieben und zurückgeschickt. Nun hat sich herausgestellt, dass dieser Ratenplan fehlerhaft ausgestellt wurde und bei den SWB intern nachkorrigiert wurde.

Diese Information, sowie die korrekte Höhe der Raten habe ich nur telefonisch mitgeteilt bekommen. Ich habe also weder den korrigierten Ratenplan je zu Gesicht bekommen, geschweige denn unterschrieben.

Ich habe selbstverständlich direkt eine Kopie des korrigierten Ratenplans angefordert und mir wurde am Telefon versichert, dass dieser noch heute in die Post gehe. - Das war Anfang Mai.

Seit dem habe ich mehrmals telefonisch und 4x per Mail bei den SWB den Ratenplan angefordert.

Jedesmal wurde mir versichert, dass dieser erneut an mich verschickt werde - bis heute ist nichts bei mir angekommen.

Auf meine Rückfrage, dass mir die Kollegen von dem Sachbearbeiter bereits mehrmals das gleiche gesagt haben und nie etwas bei mir angekommen ist und dass ich gerne eine Kopie per Mail hätte, erhalte ich immer bloß die Antwort " So etwas machen wir nicht".

Das absurde ist, dass ich die normale Post von den SWB (Rechnungen, Flyer etc.) immer bekomme.

Die Mitarbeiter weigern sich ihn mir per Mail zuzustellen und auf postalischem Wege ist er auf über 10malige Anfrage nicht angekommen.

Was kann ich tun um endlich diesen verdammten Ratenplan zu sehen?

Internet, Strom, Recht, Vertrag, Post, Plan, Ratenzahlung, E-Mail-Adresse, Zahlungsverzug
Muss ich die Inkassokosten bezahlen?

Guten morgen zusammen,

Ich habe mal bei Amazon Payments eine Bestellung aufgegeben. Da ich wohl nicht genug Deckung auf der Bank hatte, gab es wohl ein Rückläufer. Amazon Payments hat sie mir daraufhin mit Inkasso gedroht. Ich habe sofort mit einer Mitarbeiterin gesprochen, habe mich für den Rückläufer entschuldigt und sofort die Hauptforderung inklusive Rücklastschriftgebühr bezahlt. (Am 2.06.2022)

Laut Amazon ist die Zahlung erst heute eingegangen. Das Inkasso meinte, dass ich die Inkassokosten trotzdem tragen muss. Amazon sagt das auch. Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Amazon hat gesagt, dass der Auftrag an das Inkasso bereits am 01.06 erfolgt ist. Bezahlt habe ich einen Tag später. Genau an dem Tag als ich noch mit der Mitarbeiterin gesprochen habe und sie mir auch gesagt hat, dass ich die Überweisung schnellstmöglichst vornehmen soll. Und sie hätte das auch so vermerkt. Das wurde allerdings von der jetzigen Mitarbeiterin die ich jetzt gerade gesprochen habe, ignoriert.

Muss ich jetzt die Inkassokosten trotzdem bezahlen? Obwohl die Hauptforderung inklusive Rücklastschrift beglichen sind? Woher weiß ich denn wann die das Inkassounternehmen Einschalten? Ich habe vielleicht eine Drohung bekommen. Aber da stand kein Datum drin da stand nur dass ich unverzüglich zahlen muss. Daraufhin habe ich ja auch dann die Mitarbeiterin gesprochen. Habe ihr natürlich auch gesagt dass das ein paar Tage dauern kann, bis die Zahlung ankommt. Sie meinte zu mir sie wird das vermerken.

Und das Inkasso meinte, dass sich die Inkasso Kosten trotzdem zahlen müsste. Und ich müsste dann wohl auch den kompletten inkasso-kosten bezahlen, weil es ja meinen Verschulden ist. Irgendwas stimmt da nicht. Ich habe das Gefühl die versuchen da wieder richtig rum zu tricksen.

Danke im Vorraus

Recht, Inkasso, Amazon Payments, Zahlungsverzug
Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug