Muss ich an das Inkassounternehmen zahlen?

9 Antworten

@ EllyTenebrarum

Lass dir keinen Quatsch von den Leuten hier erzählen. Die bist einzig dem Gläubiger selbst verpflichtet zzgl. Mahngebühren, aber garantiert keiner Inkassogebühren. Anwaltsgebühren wiederum musst du zahlen.

Darum sage ich immer: Überweise die Hauptforderung zzgl. 15 € für Mahnkosten und Auslagen. Alles weitere darfst du streichen. Für Inkassokosten gibt es keine rechtliche Grundlage.

Leute, die hier schreiben, dass man Inkassogebühren zahlen muss, sind meiner Meinung nach Inkassomitarbeiter, die diese Lüge aufrecht halten wollen. Inkassounternehmen sind absolut nicht relevant und unnötig für den "Eintreibungsprozess". Die eigentliche Reihenfolge ist diese:

Gläubiger -> Anwalt -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid/Gerichtsverfahren.

Inkassounternehmen können nicht mehr tun als der Gläubiger selbst.

Geheim0815  02.08.2015, 09:23

Die Post kann auch nichts mehr tun wie der Versender selbst, trotzdem ist es eine frage der Wirtschaftlichkeit. Warum zweifelt eigentlich niemand den Portoteil der Auslagen mit dieser Begründung an? Hat der Gläubiger gefälligst selbst auszutragen (natürlich kostenlos).

hanneshutmacher  02.08.2015, 09:30
@Geheim0815

Das ist ganz einfach. Der Portoanteil von 2,50 € pro Mahnung begründet sich damit, dass man keine Post für 2,50 von Hamburg nach München bringen kann. Somit halte ich das für tragbar. Aber 39 € Bearbeitungsgebühr zzgl. Port, Kontoführung und "sonstige Auslagen" (alleine dieser Posten ist ja ein Witz, weil er nichts erklärt was das sein soll) sind unverhältnismäßig. Und ein Inkassounternehmen ist zur Eintreibung nicht zwingend erforderlich. Offene Rechnungen (Debitoren) sind ein Bestandteil der Buchhaltung und werden vom Gläubiger gearbeitet und die Kosten von ihm auch getragen.

Aber dazu gibt es auch massig Urteile, die du finden kannst, wenn du Google bemühst, Mr. Inkassomitarbeiter.

Geheim0815  02.08.2015, 09:42
@hanneshutmacher

ich bin kein inkassomitarbeiter, aber ich nutze Inkassobüros ab einem gewissen grad wenn Kunden auf Mahnungen und sofern möglich telefonische Kontaktversuche nicht reagieren. Alles weitere kostet Arbeitszeit die ich nicht als "normale kfm. tätigkeit" betrachte, und würde ich die in Rechnung stellen wären die Kosten für den Kunden weit über 100€.

Ich bin durchaus für eine regulierung der Inkassokosten auf reale Werte, aber real ist eben nicht 5€... und wer Schäden verursacht hat dafür gerade zu stehen. 

und um dich zu zitieren:

"Der Portoanteil von 2,50 € pro Mahnung begründet sich damit, dass man keine Post für 2,50 von Hamburg nach München bringen kann. "

ich kann auch keinen Mahnbescheid beantragen, EMAs einholen und die sonstige Verwaltung erledigen für 40€. Somit ist ein Inkassobüro für den Schuldner günstiger und der Schadensminderungspflicht ist genüge getan. 

hanneshutmacher  02.08.2015, 09:50
@Geheim0815

Wo bitte ist denn der Schadensminderungsobliegenheit genüge getan, wenn man aus knapp 60 Euro 140 Euro macht? Die Gebühren für Mahnbescheide kommt ja noch oben drauf.

Geheim0815  02.08.2015, 09:59
@hanneshutmacher

es kommt stark drauf an wie viel aufwand das ist. Pauschal würde ich 15min für nen einfachen Fall immer veranschlagen... rechnet man nen Stundenlohn den die Inkassoleute bekommen von sagen wir mal 25€/std (inkl. Arbeitgebekosten!!) wären es Kosten von 6,25€ (für 15min) + mind. 2 briefe sind wir bei 8,25€. Da fehlen aber viele viele kalkulatorische kosten wie Büros, Strom, Heizung und und und. Schätzt man das mal drauf sind wir schnell bei rein in den raum reingeschossen 15€.... und das bei nem einfachen fall bei dem ne billigarbeitskraft nur 15min beschäftigt ist und wenn der Schuldner nach dem Inkassobrief direkt zahlt. Ab da beginnen dann warsch. die mischkalkulationen... besser wäre es für den 1. brief so viel zu berechnen und für jede Aktion dann nen extra posten der notwendig wird weil nicht gezahlt/reagiert wird....  das wäre für den der nur einen Brief bekommt billiger, für alle die es aber weiter gehen lassen erheblich teurer.

EXInkassoMA  02.08.2015, 10:10
@Geheim0815

25 € ????? Stundenlohn

Das Durchschnittseinkommen eines normalen Inkasso Mitarbeiters liegt bei 1300 bis 1500 Brutto (!)

Guckst Du auch mal hier http://www.njuuz.de/beitrag9429.html

Da sind es 1500 € Brutto

Das ist trotz des damaligen Streikes sogar über dem Durchschnitt

hanneshutmacher  02.08.2015, 10:19
@Geheim0815

Wie gesagt sind Inkassounternehmen sinnlos.

Ich war 5 Jahre lang nebenberuflich selbstständig. Auch ich habe mit Schuldnern zu tun gehabt und musste eintreiben. Der Aufwand dem Mist einem Inkasso zu übergeben war genau so hoch wie es gleich einem Anwalt zu übergeben. Das waren pauschal knapp 40 Euro für den Kunden an Anwaltsgebühren und damit war die Sache für mich durch.

Was du aber machst ist eine unnötige Zwischenschaltung eines Unternehmens, was letztenendes auch nichts anderes kann als du selbst. Erst die Weiterleitung an den Anwalt ist ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt, um an sein Geld zu kommen, denn nur der kann dich am Ende auch vertreten. Also, frage ich mich, wieso nicht gleich an den Anwalt übergeben und dem Kunden "nur" 40 € aufbrummen statt erst ein Inkasso mit 80 Euro mitverdienen zu lassen und dann nochmal alle relevanten Gebühren obendrauf?

Geheim0815  02.08.2015, 10:43
@EXInkassoMA

nein, nicht stundenlohn. Arbeitgeberkosten... was da so oben drauf kommt bitte selbst ergooglen.... nur so ein paar punkte wären Arbeitgeberanteil des Lohns, ein Arbeitsplatz, Mitarbeiterschulungen, Strom, wärme, kosten für die Gehaltsabrechnung, ..... das gibts alles nicht umsonst.

ok, stundenlohn bin ich von so 12-13€/std rum ausgegangen...wenns nur 9,50€ rum sind entsprechend anpassen. Ich kenne die genaue kostenstruktur eines Inkassobüros nicht... das wäre aufgabe der Politik das entsprechend zu ermitteln und dann zu reglementieren, eine aufgabe die sie meiner Meinung nach sträflich vernachlässigt. Gutes Beispiel ist Österreich, dort ist es geregelt.

Geheim0815  02.08.2015, 10:46
@hanneshutmacher

also ich kenne keinen Anwalt der für 40€ zig briefe schreibt, EMAs macht, evt. sogar Ratenzahlungen verwaltet, den gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, den Gerichtsvollzieher beauftragt (evt. mehrfach) und dann noch alles abrechnet. Wenn du einen kennst... den nehme ich künftig gern.

Geheim0815  02.08.2015, 11:35
@EXInkassoMA

Interessant das du hier genau 15€ nennst, das wären so die kosten die ich weiter unter überschlagen habe.... allerdings nur für den Fall das direkt auf das erste Inkassoschreiben bezahlt wird und keine weiteren Maßnahmen nötig werden.

mepeisen  02.08.2015, 12:00
@Geheim0815

und würde ich die in Rechnung stellen wären die Kosten für den Kunden weit über 100€.

Fängst du schon wieder an von diesen Märchen? Wie oft willst du noch die Schauergeschichten erzählen von deinen profischuldnern? Nur weil du ganz persönlich aus kaufmännischer Sicht total unfähig bist, deine Kosten in den griff zu bekommen, ist das keine Legitimation für Inkassogebühren. Lern es endlich. Jahrelang diesen Blödsinn rum zu erzählen macht dich lächerlich.

Du zahlst deinen Tippsen auch kein 200€ Stundenlohn also höre auf, den Mist herum zu erzählen.

mepeisen  02.08.2015, 12:03
@Geheim0815

Weitere Maßnahmen? Welche wären das denn? Außer 50 Briefe schreiben. Davon abgesehen verstoßen sogar die 15€ gegens Gesetz. Aber natürlich weißt du das. Du kennst ja beispielsweise §254 BGB und §4 RDGEG Absatz 5. Stellst dich einmal mehr hier absichtlich dumm und verwickelst wieder User, die dich noch nicht durchschaut haben, in unnötige endlose Diskussionen.

mepeisen  02.08.2015, 12:05
@Geheim0815

also ich kenne keinen Anwalt der für 40€ zig briefe schreibt

Och mann, noch mehr Schwachsinn von dir. Für das, was du da aufzählst (insbesondere die Vollstreckungsmaßnahmen) gibt es extra Gebührenpositionen. Und zig Briefe schreiben ist total überflüssig. Ein Anwalt macht das nicht, weil das juristischer und kaufmännischer Schwachsinn ist. Wenn deine Mahnbriefe nicht fruchten, werden es die vom Anwalt auch nicht tun.

Inkassos machen das, weil die Software das automatisiert und es fürs Inkasso nur ein Kostenpunkt von 2 oder 3€ ist bei gleichzeitigem möglichen Gewinn von mindestens 80€. Kapierst du es endlich?

Geheim0815  02.08.2015, 13:19
@mepeisen

nein, aber weder §254 BGB noch §4 RDGEG Abs. 5 widersprechen Inkassogebühren sofern sie nicht höher sind wie das was der Anwalt verlangt...   ich zitiere:

"Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig."

weitere Maßnahmen: EMAs einholen, auszüge Schuldnerregister einholen, Mahnbescheid beantragen, Gerichsvollzieher beantragen, hinterhertelefonieren..... usw usw usw. du solltest genau wissen das mehr gemacht wird als Serienbriefe zu schreiben und nicht alles 100% automatisiert geht.

Geheim0815  02.08.2015, 13:35
@mepeisen

warum schreibt ein Anwalt dann überhaupt zunächst nen brief (bzw. darf diesen berechnen) wenn es juristischer schwachsinn ist?  Und wenn Schreiben von Anwälten/Inkassobüros nicht fruchten und zumidnest von Inkassobüros dann nie etwas in Rechnung gestellt wird weil ja alle Flatrates haben).... wie finanzieren sich die Inkassobüros... die armen arbeiten dann ja immer vollkommen umsonst.

Und Kosten von 2-3€... also kfm. rechnen kannst du scheinbar nicht denn selbst wenn eine 100% automatisierung möglich ist (ein Inkassobüro braucht dann ja eigentlich nur 2 Mitarbeiter... den Inhaber und nen Techniker)...  trotzdem gibts mehr Kosten als die reinen Porto und Druckkosten (z.B. die kosten für den Techniker z.B. der das so schön 100% automatisiert und am besten noch die KI Stimme die Anrufe der Schuldner annimmt und beantwortet programmiert). 2-3€ im schnitt für Inkassokosten im schnitt sind so was von utopisch....

Geheim0815  02.08.2015, 13:37
@mepeisen

ich habe nicht so viele Schuldner das ich es mir leisten könnte ne Abteilung dafür aufzumachen.... das können konzerne, aber kleine und auch mitlere Betriebe nicht. Und Stundenlohn != Arbeitgeberkosten... lerne auch das mal.

mepeisen  02.08.2015, 14:55
@Geheim0815

 bis zur Höhe

Du weißt es doch besser. Muss ich dir wirklich noch mal lang und breit erklären, was "bis zu" bedeutet? Willst du schon wieder mit mir diskutieren? Und du weißt natürlich, was ein Anwalt für dieselbe Tätigkeit verlangt, die ein Inkasso erbringt? Natürlich keine 40€. Der darf da auch nicht so viel verlangen.

Und den teil mit den 100 Mahnungen desselben Gläubigers hast du auch weggelassen. Wieso machst du so etwas? Wenn du die entscheidenden Passagen überliest oder weg lässt muss man sich wirklich fragen, bei welchem Inkasso du arbeitest...

EMAs einholen,

Die Kosten dafür werden ja auch erstattet, da es eine Sonderaufwendung ist.

auszüge Schuldnerregister einholen

total überflüssig

Mahnbescheid beantragen

Dafür gibt's Extragebühren (25€)

Gerichsvollzieher beantragen

Dafür gibt's Extra-Gebühren (0,3 Gebühr)

hinterhertelefonieren

Total überflüssig

du solltest genau wissen das mehr gemacht wird als Serienbriefe zu schreiben und nicht alles 100% automatisiert geht.

Doch, es geht zu 99,999% zu automatisieren (ich weiß, wovon ich rede, ich habe allerdings in anderem Bereich solche Automatisierungssoftware zusammengebaut). Und der Knackpunkt ist doch, dass im Masseninkasso nie mehr gemacht wird als entweder kaufmännische Grundarbeiten oder aber das Drucken stumpfsinniger Serienbriefe.

Bei welchem Inkasso arbeitest du nochmal?

mepeisen  02.08.2015, 14:57
@Geheim0815

warum schreibt ein Anwalt dann überhaupt zunächst nen brief (bzw. darf diesen berechnen) wenn es juristischer schwachsinn ist?

Weil es ihn weniger Mühe kostet als eine Klage und weil er angehalten ist, die Justiz zu entlasten. Im Masseninkasso ist das aber trotzdem kein Argument, denn mehr wie ein SCHREIBEN EINFACHER ART wird nie gemacht und das ist gleichbedeutend mit einem Mahnbrief. Beim kleinen Handwerkerlein, der zum Anwalt geht, gibt es noch Rechtsberatung und Einzelfallprüfung dazu. Im Masseninkasso gibt's das nie.

mepeisen  02.08.2015, 15:15
@Geheim0815

Arbeitgeberkosten...

Und wie viel Kosten hast du für 5 Minuten einfache Arbeit? Denn mehr kostet dich das nicht, wenn du nur das tust, was notwendig ist und wenn du nur das tust, was rechtlich sinnvoll ist. Zudem, wenn du dich dabei entsprechend vorbereitet hast.

Nein, du bist nur dem Gläubiger verpflichtet und sonst niemandem. Das ist egal was dir das Inkasso sagt. Ignoriere die Briefe des Inkassos. Solange die Hauptforderung beglichen ist kann dir nichts passieren. Kein Richter dieser Welt wird sich mit der Sache beschäftigen, wenn die Hauptforderung bezahlt ist.

Bemühe Google ruhig noch ein wenig dazu, um dir etwas Sicherheit zu holen.

LiselotteHerz  02.08.2015, 08:26

Das denkst auch nur Du. Wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt hat, hat man die Überweisung auf das dort angegebene Konto zu machen. Der Gläubiger hat mit der Beauftragung des Inkassounternehmens diesen Vorgang abgegeben, der hat damit jetzt nichts mehr zu tun, außer dass er natürlich die überwiesene Summe bekommt.

franneck1989  02.08.2015, 08:41
@LiselotteHerz

@LiselotteHerz

Wenn man keinerlei Ahnung vom Zivilrecht hat, sollte man sich vielleicht mal zurück halten.

Auch wenn hundert Inkassobüris eingeschaltet werden, kann schuldbefreiend an den Gläubiger geleistet werden.

Unglaublich so was....

dafee01  02.08.2015, 08:29

@hanneshutmacher: Das ist völlig falsch!

hanneshutmacher  02.08.2015, 08:40
@dafee01

Ich spare mir die Mühe euch vom Gegenteil zu überzeugen. Das Thema habe ich lange genug gehabt und aus erster Hand erlebt.

Viel mehr denke ich, dass ihr Inkassomitarbeiter seid, die diese Lüge zu ihren Zwecken weiter aufrecht erhalten bzw. verbreiten wollen.

EXInkassoMA  02.08.2015, 09:55
@hanneshutmacher

Aus Sicht eines Schuldners ist es wesentlich besser Zahlungen zweckgebunden direkt an den Gläubiger ( Forderungsinhaber) und nicht ans Inkassobüro zu tätigen

@ExInkassoMA, nicht jeder der ein P-Konto hat, ist im "grottigen" Bereich wie Sie schreiben. 
Habe hier einen Kunden der ein P-Konto hat und einen Schufa Score von 97%

Es besteht kein Erstattungsanspruch für Inkassogebühren. Grundsätzlich spricht §254 BGB bei geschaftserfahrenen Gläubigern dagegen. In deinem Fall wurde sogar schon vorher bezahlt, so dass das alles sowieso nicht in Frage steht. 1&1 hat maximal noch Anspruch auf 2,50€ für die Mahnung

Nein

Die Wahrscheinlichkeit das das Inkassobüro bzw 1 & 1 die Inkassogebühren gerichtlich einklagen wird ist so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Qzzy Osbourne

Abgesehen davon hats Du ein p Konto d.h Dein score ist im grottigen Bereich ;)

Die Rechtsprechung ist ohnehin sehr inkassounfreundlich

Eine Klage macht deshalb aus wirtschaftllichen Gesichtspunktren keinen Sinn

Am Besten Du weist gegenüber dem Inkassobüro die Forderung schriftlich zurück

Etwa so

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Stell Dich mental trotzdem auf einige böse briefe ein

Gelegentlich schieben Inkassofirmen auch RA Schreiben der Verttragskanzlei nach