Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

3 Antworten

Es ist meiner Ansicht nach recht einfach.

Man kündigt dem Mieter wegen Unzumutbarkeit § 543 BGB.

Hier gibt man nun die Gründe für Kündigung die außerordentliche Kündigung an und listet jeweils die Beweise auf.

Beispiel.

Ein anderer Mieter  hat sich bei Dir schriftlich über Mieter X beschwert.

Du schreibst eine Abmahnung an den Mieter und dann wendet sich ein anderer Mieter erneut wegen einer Ruhestörung an Dich.

Du schreibst also die Vorfälle als Begründung auf, das der Mieter wiederholt den Hausfrieden stört und auch nach Abmahnung nicht aufhört. Du erwähnst also namentlich die Zeugen.

So machst Du es halt mit allen Verfehlungen.

Google mal

schickt ein anwalt beweise an die richter

Da kommt z.B. :

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1113/111312.htm

oder:

Klage ohne Anwalt einreichen.

Hier der erste Link beschreibt schon einiges wenn Du im Textfeld auf weiterlesen gehst:

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do%3Bjsessionid=F814E068DD2ABD253849F3CDED0ED7D5.zufi2_2?action=showdetail&modul=VB&id=310084!0

LG 

johnnymcmuff


Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache und Zahlung von Mietschulden.

Im Verlaufe der Vorverhandlungen kann beispielweise eine Klageerweiterung durch Klage auf Wertersatz beantragt werden (Ausbau der Küchenzeile) und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei aktenkundig gemacht werden. In der Zivilklage kann das befördernd wirken.

Diese Form der Klagezusammenfassung ist sogar geboten, weil damit dem Gericht die Arbeit erleichtert wird und die Kosten optimiert werden.

Sie erwarten qualifizierte Leistung für "lau"! auch der Vermieterverein muß wirtschaftlich arbeiten!

Gestatten Sie sich doch selber einen erstklassigen Anwalt für Mietrecht, dann  haben Sie rechtsicher Beleitung und weit weniger Fragen auf GF!

Weshalb kombinieren?

Schlagen Sie Ihre Mietmaus mit "1000" juristischen Einzelfallen gleichzeiig tot!

Verlagern Sie Ihre permanent geäußerten Sorgen anwaltlich auf Ihre Mieterin; auch deren Nervenkostüm hat Nähte - wetten!?!

Was Sie derzeit fortgesetzt betreiben, mutet wie reine Selbstkasteiung an!

Ihren Gegenpart wird diese offenkundige Hilflosigkleit ihr gegenüber  eher belustigen!

Sie sind dank kassierter Kaltmieten doch rein weitschaftlich auf der starken Seite, während Ihre Mieterin bis zum bitteren Ende Miete an Sie zahlen mußte, von dem folgenden Verfahrenskostenaufwand, der auf Ihr vermeintliches Mietercleverle noch zukommt,  mal ganz abgesehen.

Genießen Sie gekonnt Ihren Vorteil als Vermieterin!


Muenchnerin2015 
Fragesteller
 01.06.2017, 22:05

welche Leistung des Vermietervereins - sorry - ich habe meinen Beitrag gezahlt jedoch der Vermieterverein oder auch der Haus- und Grundbesitzerverein haben jeweils kein Schreiben, das jedoch in den Satzungen jeweils offeriert wird, verfasst- und nein, ich muss Sie enttäuschen ich bin gewiß nicht masochistisch, wenn Sie meine Themen und Fragen stören, oder langweilen, oder gar nerven, reagieren Sie doch einfach nicht! Ich schrieb Ihnen bereits eine Nachricht, dass ich auf Ihre Kommentare keinen Wert lege, sie sind mir zu sarkastisch! Leider kann ich Sie nicht blockieren, sonst hätte ich dies längst getan. Hier darf jede/r soviele Fragen stellen wie er/sie möchte, wenn Sie das stört, sollten Sie sich ein anderes Forum suchen!

schelm1  02.06.2017, 09:42
@Muenchnerin2015

Hier darf jede/r soviele Fragen stellen wie er/sie möchte,

Das ist völlig korrekt!

Ihre Fragen sind interessant und verdienen daher auch eine korrekte Antwort.

"Hier darf auch jeder auf alle Fragen sachlich antworten."

Beides ist schließlich Sinn und Zweck dieses Forums "GF" auf dem auch weiterhin fach- und sachgerecht kommentiert werden  wird, auch wenn dies im Einzelfall jemandem nicht zu 100 % "in den Kram paßt; schließlich ist man weder unfehlbar, noch kann man man es einem Jeden recht machen..

Die Freiheit der Forenwahl ist Ihnen unbenommen!