Zahlungserinnerung nach 15 Monaten?
Ich habe heute eine zahlungserinnerung über den Zeitraum 1.1.17-31.3.18 vom Fitnessstudio in Höhe von knapp 500 € erhalten.
Bankeinzugsermächtiging habe ich denen erteilt.
Das letzte mal hat das Studio Januar 17 abgebucht. Danach kam nichts mehr. Keine abbuchung, keine mahnung. Nix.
Hatte gedacht, dass sich der Vertrag nun erledigt hat. In den AGB steht dass der Beitrag zum 01. Des Monats fällig wird und abgebucht wird. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, wird der gesamte Betrag bis zum vertragsende fällig.
Bin ich nun schuldhaft in Verzug geraten? Meiner Meinung nach trifft mich keine Schuld.
Die haben doch schließlich SEPA Mandat und haben mich nicht angemahnt.
In der Vergangenheit (vor diesem Zeitraum) ist es wohl mal vorgekommen, dass nicht genügend Deckung vorhanden war. Da hat das Studio mich auch sofort angemahnt und es wurde dann direkt von mir überweisen.
Bin am überlegen Anwalt einzuschalten.
6 Antworten
Bin ich nun schuldhaft in Verzug geraten?
Nope. Wenn ein gültiges SEPA-Mandat vorlag aber die Gegenseite nicht abbucht, ist das deren Problem, es besteht kein Anspruch auf Ersatz vermeintlichen Verzugsschadens aber die Hauptforderung muss beglichen werden.
Bin am überlegen Anwalt einzuschalten.
Hast du Geld zu viel?
Zahl einfach die normalen Raten für den entsprechenden Zeitraum nach, fertig.
Ja mach das mit dem Anwalt. Zahlst halt auch gleich mal paar 100€
Du bist nicht schuldhaft in Verzug, aber das wird ja wohl auch nicht behauptet. Aber natürlich muss die eigentliche Gebühr entrichtet werden.
spar dir den anwalt, bezahle das und gut
warum sollte die schuld weg sein, nur weil sie dich nicht anmahnen?
du kommst maximal um mahngebühren herum, wenn die schuld ist, ist die schuld, die verjährt erst nach 3 jahren
ist dir in all der zeit denn nie aufgefallen, dass das fitnessstudio nichts abgebucht hat (bzw. das da ein „rückläufer“ auf dem kontoauszug ist)?
schuld eigene
spar dir den anwalt, bezahl und gut ist es