Wiederruf individuell angefertiger Ring (Online-Shop)

Hallo,

ich habe einen Ring bestellt ohne vorher zu wissen, dass der Ring eine individuelle Anfertigung ist. Bei dem Versuch den Ring zurückzuschicken teilte mit dann der Online Shopbetreiber mit das es sich um eine individuelle Anfertigung handelt und diese Natürlich nicht zurückgeschickt werden kann.

Der Online Shop ring-paare.de wirbt mit einem 30Tage Widerruf und auch der Produktdetailseite (http://www.ring-paare.de/glamira-diamonds-ring-amelie-skug100215.html) steht:

Im Lieferumfang enthalten: - 2 Jahre Herstellergarantie - Garantieschein - Original Markenetui - Kostenloser Versand* - Bedienungsanleitung - 30 Tage Rückgaberecht

Habe mir auch vorher die Widerrufsbelehrung durchgelesen und den Ring bestellt. Wenn man den Ring jetzt in den Warenkorb legt, steht dann auf der WK-Seite unter dem Produkt klein "*Dieser Artikel wird individuell für Sie angefertigt.". Dieser Hinweis ist leider an mir komplett vorbei gegangen. Wir haben jetzt auch versucht ca. 10 verschiede Ringe in verschiedenen Varianten in den WK zu legen und bei allen stand der Hinweis. Also gehe ich davon aus, dass es sich fast um jeden Ring um eine individuelle Anfertigung handeln dürfte.

Gründe wieso ich den Ring zurückschicken möchte:

  1. Qualität ist Katastrophal (sieht so aus als ob steinchen fehlen würden. evtl. Garantie?)
  2. Größe passt leider nicht (obwohl andere Ringe mit der gleichen Größe passen)

Hat evtl. jemand von euch die Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gesammelt? Lohnt es dagegen (ggf. rechtlich) was zu machen oder muss ich es meiner eigenen Beschränktheit zuschreiben und abhacken.

Online-Shop, Ring, Widerruf, Onlinerecht, Rückgaberecht
EA Account gesperrt. Dürfen mir GEKAUFTE Spiele vorenthalten werden?

Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Girokonto vor einiger Zeit von meiner Hausbank zu einer Direktbank umgezogen. Dementsprechend haben sich meine Kontodaten geändert. So kam es, dass eine Lastschrift für EA Access nicht eingelöst werden konnte. Dies wurde mir dann auch prompt per Mail mitgeteilt, samt Sanktion in Form einer Sperre meines EA-Accounts. Den ausstehenden Betrag habe ich dann nachgezahlt und mich per Telefon beim Support gemeldet. Dort ist mir eine der größten Unverschämtheiten aller Zeiten widerfahren: Mir wurde mitgeteilt, dass der Account permanent gesperrt sei und auf meine Frage was denn mit den ganzen Spielen ist, die ich GEKAUFT (!) habe (deutlich über 1000€ im Wert) hat man entgegnet, dass ich die doch einfach neu kaufen soll. Auf eine erneute schriftliche Beschwerde dann folgenden Antwort:

„vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der verhängten Sanktion gegen Ihren Account.

Alle Untersuchungen zu diesem Thema wurden bereits durchgeführt. Die verhängten Sanktionen werden nicht von Ihrem Account entfernt.

Wir betrachten diese Angelegenheit als abgeschlossen und dies als unsere letzte Korrespondenz zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,

EA Terms of Service“

Ich frage mich mit welchem Recht diese Leute meinen mir mein Eigentum entziehen zu können?

Ich würde mir ehrlich gesagt blöd vorkommen wegen sowas einen Anwalt zu beauftragen aber andererseits ist das auch eine absolute Unverschämtheit die ich nicht auf mir sitzen lassen möchte.

Wie bewertet ihr diese Situation?

Computer, Internet, Recht, Anwalt, Gesetz, EA, Jura, Onlinerecht, Electronic Arts
Vorladung wegen Verdacht auf Warenbetrug bei eBay Kleinanzeigen, was tun?

Guten Tag. Habe im März einige Bücher und Kopfhörer auf eBay Kleinanzeigen verkauft, bin 17.

Da sich die Produkte alle unter 10€ Warenwert befanden, wurden die Produkte alle als Warensendung verschickt, oft auf Wunsch des Käufers. Nun habe ich eine Vorladung bekommen, in der nichts genaues beschrieben wird, nur ein Datum genannt wird. An dem Tag habe ich 1 Paar Kopfhörer und ein Buch verkauft. Mit dem Käufer der Kopfhörer hatte ich einen Konflikt via PayPal Käuferschutz, da das Paket nicht angekommen ist laut seiner Aussage. Der Konflikt wurde erst knapp 4 Wochen nach versenden der Kopfhörer beendet, da PayPal sich einige Zeit gelassen hat und ich zwischenzeitlich keine Möglichkeit zu antworten hatte durch einen PayPal Fehler. Beim Buch Verkauf habe ich keine Infos, ob das Buch angekommen ist, oder nicht... denke mal da hat alles geklappt.

Jedenfalls habe ich jetzt demnächst die Vorladung, obwohl der Käufer sein Geld Bereits zurückerhalten hat und ich sogar noch die 1,90€ Versand zahlen musste.

Ich gehe davon aus, dass der Käufer vorzeitig eine Anzeige erstellt hat und diese jetzt erst "bearbeitet" wurde, der Betrag ist gerade mal 5€, beim Buch 8€ meine ich. So oder so ist es doch lachhaft, deswegen eine Anzeige wegen Warenbetrugs zu erstellen, zumal ich die Artikel ja versendet habe ich in dem einen Fall sogar das gesamte Geld zurück gesendet habe.

Hat jemand Erfahrung in so einem Fall? Sehe auf anderen Plattformen nur Berichte von Summen zwischen 50€ und 500€.

Finde die ganze Aktion ziemlich gemein und bin verwundert, wieso ich überhaupt angezeigt werde, zumal abgemacht war, dass es eben als Warensendung versendet wird und es keine Garantie dafür gibt, dass es ankommt. Habe allerdings in einem der Fälle sogar die Bestätigung meines kaufes einer Warensendung online, das Buch wurde mit Briefmarken versendet.

Was soll ich jetzt machen? Wie gesagt, das ist doch total unnötig, oder?!

Polizei, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Onlinerecht, Vorladung, Vorladung Polizei