Drohung nach schlechter Bewertung - Kann man bei Google-Rezensionen auch auf Kommentare antworten?

15 Antworten

würde auch sagen, dass da nichts zu machen ist. da hat der besitzer wohl ins klo gegriffen. soll er die kritik akzeptieren und es besser machen, anstatt zu motzen.

oder gleich von an fang an richtig machen, dann gibts solche bewertungen erst gar nicht.

Das ist eine zwiespältige Sache. Wenn du da sehr schwierige, schwerwiegende Sachen geschrieben hast, die du nicht belegen kannst, kann der Restaurantbesitzer das juristisch schon gegen dich verwenden… Der Hinweis auf eine mögliche Anzeige ist darüber hinaus ja auch keine Drohung, sondern nur eine Ankündigung. Eine Ankündigung juristische Schritte ist keine Drohung. Natürlich kann er dich anzeigen, auch ich kann dich anzeigen. Ob das dann weitere Folgen hat, ist immer eine andere Frage. Du solltest nochmal in dich gehen, ob die Vorwürfe zu schwerwiegend sind dafür, dass du sie nicht beweisen kannst, nicht dass der Lokal Besitzer irgendwas in Richtung Rufmord (oder wie immer das juristisch dann korrekt bezeichnet wird) gegen dich geltend machen kann. Unbewiesene Vorwürfe deinerseits können wir auch auf die Füße fallen…

Beweise solltest du haben – wenigstens vielleicht Zeugen, die deine Aussagen handfest unterstützen können…

T3Fahrer

Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 10:58

Ich habe in der Rezension neben Tatsachen auch noch eine Vermutung in den Raum gestellt, bei der ich aber klar betont habe, dass es nur eine Vermutung darstellt und keine Behauptung ist.

Diese Vermutung habe ich nun wieder gelöscht, weil das nicht unbedingt in eine Rezension gehört, aber die Fakten habe ich weiterhin stehenlassen.

Aber warum braucht man zwingend Zeugen? Man ist nicht immer und überall im Leben in Begleitung, aber das darf einem ja nicht darin beschneiden, Kritik zu üben, oder?

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T3Fahrer  14.01.2020, 11:13
@Franz577

Naja, du tätigst eine Aussage, in diesem Fall eine kritische, schlechte Aussage über das Restaurant. Du tätigst eine Aussage, die du offenbar nicht belegen kannst. Der Restaurant Besitzer erleidet dadurch einen Schaden, womöglich weniger Gäste. Dann musst du zumindest belegen können, dass du im Recht bist ihm diesen Schaden zu zu fügen, wenn du so willst.

Sonst könnte ich ja zu jedem Betrieb munter irgendwelche Rezensionen schreiben (aus welchem Beweggrund auch immer) und nur mit den Schultern zucken, wenn mich jemand nach Belegen fragt. Der Besitzer eines Betriebs muss es halt nicht einfach erdulden. Es sind ja sonst unbewiesene Anschuldigungen…

Du kannst es auch einfach versuchen, ob der Restaurantbesitzer tatsächlich dagegen vorgeht. Meine Frau ist Juristin und hatte im letzten Jahr einen solchen Kasus – nicht in Bezug auf ein Restaurant, sondern eine andere Firma. Den genauen Inhalt kenne ich natürlich nicht exakt, weil sie mir davon ja auch inhaltlich gar nicht weiter was erzählen darf. Aber es ging halt um eine an sich leidlich sachliche Bewertung im Internet, die aber nicht belegt werden konnte. Das ist tatsächlich bis vors Gericht gegangen und der Firmeninhaber hat Recht bekommen, der Gegner musste die Kosten des Verfahrens tragen. Kommt halt drauf an was du tatsächlich geschrieben hast, ob du irgendwelche Belege hast und ob du bereit bist es potentielle Risiko einzugehen, dass der Restaurantbesitzer weitere Schritte einleitet...

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 11:20
@T3Fahrer

Ok, aber willst du damit sagen, dass man nur dann eine negative Kritik üben darf, wenn man diese beweisen kann?

Wie will man z.B. eine unfreundliche Bedienung oder zu lange Wartezeiten beweisen?

Hat man, wenn man sowas erlebt hat, kein Recht, dies zu sagen?

Scheinbar nicht, wenn man dann derartige Konsequenzen zu befürchten hat.

Aber abgesehen davon:

Gegen wen hat die Firma ihre Anzeige eigentlich gerichtet?

Sofern der Verfasser nicht mit Klarnamen und Profilbild angemeldet war, müsste man seine Daten ja erst ermitteln.

Und so einen Aufwand betreibt die Staatsanwaltschaft nur wegen einer schlechten Kritik?

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T3Fahrer  14.01.2020, 11:42
@Franz577

Du darfst Kritik üben, aber du musst damit rechnen mit der Frage nach Beweisen konfrontiert zu werden. Das schützt letztenendes auch dich, sei es als Privatmensch oder als Firmeninhaber. Sonst könnte ja jeder erst mal irgendwelche erstunkenen und erlogenen Behauptungen in den Raum stellen, ohne Beweise erbringen zu müssen…

Die Ermittlung der Daten ist halt so eine Sache. Es ist ewig her, dass ich mich bei Google angemeldet habe, deshalb weiß ich es nicht mehr genau. Aber musst du dich da nicht mit persönlichen Daten anmelden? Da ist bestimmt irgendeine Möglichkeit einen Rückschluss auf dich ziehen zu können – und sei’s vielleicht über eine dort hinterlegte E-Mail-Adresse, deren Anbieter deine Daten hat… Wie das exakt in dem Beispiel verlief, weiß ich nicht mehr. Möglich, dass man über einen Klarnamen und die vielleicht überschaubare Kundenliste dann schnell einen Rückschluss auf den Kunden ziehen konnte, aber exakt sagen kann ich dir das nicht mehr. Es gibt im übrigen auch meines Wissens mittlerweile Firmen, die sich auf „problematische“ Google-Bewertungen spezialisiert haben und solche „Drecksarbeit“ übernehmen…

Es ist halt schwer dir was eindeutiges zu raten, da man ja letztendlich hier nichts über die Sachlichkeit deiner Aussagen und ihr Zutreffen wirklich weiß und auch den Besitzer des Ladens nicht einschätzen kann, ob da tatsächlich was zu erwarten ist oder er nur ein loses Mundwerk hat. Wenn du tatsächlich objektiv der Meinung bist sachlich geschrieben zu haben und es auch mehr so allgemeine Feststellung sind wie, dass die Bedienung freundlicher hätte sein können und ihr darüber hinaus lange auf das Schnitzel gewartet habt, würde ich es vermutlich einfach mal drauf ankommen lassen. Wenn das aber schon etwas „speziellere“ Formulierungen und tiefergreifende Kritiken sind, die womöglich auch von der durchschnittlichen Bewertung des Restaurants abweichen, wäre ich eventuell vorsichtiger.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 11:42
@T3Fahrer

Vielleicht noch was dazu:

https://www.anwalt.de/rechtshelfer/bewertung?utm_source=ingenious&utm_medium=affiliate

Zitat daraus:

"Welche Bewertungen geschützt sind, hängt von den Interessen ab, die im jeweiligen Einzelfall stärker wiegen. Infrage kommen:

  • Recht auf Schutz der Persönlichkeit sowie Achtung des Privatlebens des von der Äußerung Betroffenen
  • Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit des Nutzers und Betreibers

Generell unzulässige Äußerungen umfassen unter anderem eine unsachliche Schmähkritik oder einen Angriff auf die Menschenwürde.

Unsachliche Schmähkritik: Steht nicht mehr die Auseinandersetzung um die Sache an sich im Vordergrund, sondern die Beleidigung einer Person mit Schimpfwörtern, handelt es sich um eine unsachliche Schmähkritik.

Angriff auf die Menschenwürde: Wer nicht länger eine Dienstleistung oder ein Produkt bewertet, sondern die Person(en) dahinter etwa aufgrund ihres Geschlechts oder Alters diskriminiert, greift damit deren Menschenwürde an.

Generell zulässige Äußerungen hingegen sind alle sonstigen Äußerungen. Sie können nur dann angegriffen werden, wenn sie sich schwerwiegend auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auswirken, z. B. durch Stigmatisierung oder eine unverhältnismäßige Prangerwirkung, und nicht mehr der Verbreitung der Wahrheit dienen."

Dort steht also eindeutig, dass Bewertungen nur dann unzulässig sind, wenn es sich um eine unsachliche Schmähkritik oder um einen Angriff auf die Menschenwürde handelt.

Von beidem ist meine Bewertung weit entfernt, also sehe ich eigentlich keine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 11:47
@T3Fahrer
Aber musst du dich da nicht mit persönlichen Daten anmelden?

Ja, aber letztlich kann man auch hier nur ein Pseudonym oder einen Phantasienamen wählen. Um meine wahre Identität herausfinden zu können, müsste man schon über die IP-Adresse gehen, aber um diese zu bekommen, sind die Hürden sehr hoch. Das geht meines Wissens nach nur, wenn es um die Aufklärung von Kapitalverbrechen geht. Ansonsten dürfen solche Daten nicht so einfach herausgerückt werden.

Auch Email-Anbieter dürfen nicht so ohne Weiteres meine Daten weitergeben.

Firmen, die sich auf „problematische“ Google-Bewertungen spezialisiert haben und solche „Drecksarbeit“ übernehmen…

Mag sein, aber auch die kochen nur mit Wasser und auch die haben keine Handhabe, an sensible Daten zu kommen, wenn es nur um eine unliebsame Bewertung geht.

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T3Fahrer  14.01.2020, 12:05
@Franz577

Es gibt aber Unterschiede zwischen unzulässigen Bewertungen und ungerechtfertigten Bewertungen. Du kannst ja Bewertungen aus verschiedenen Gründen anfechten. Weil sie nicht sachlich, sondern beleidigend und sonst wie sind, oder weil sie sachlich (vermeintlich?) falsch und unzutreffend sind.

Du scheinst dir deiner Sache doch sicher zu sein, dann frag doch vielleicht nicht. Ich kann dir nur empfehlen grundsätzlich vorsichtig zu sein, da die Konstellation aus allgemein immer häufiger stattfindenden nicht adäquaten Internet-Bewertungen, da sich die Bewerter anonym im Internet sicher fühlen, zu häufiger stattfindenden juristischen Verfolgungen führen. Ob das jetzt wegen deiner „kleinen“ Bewertung tatsächlich stattfindet oder nicht, kann ich dir natürlich nicht sagen, auch nicht, ob es für die Juristerei irgendwelche verhältnismäßig sicheren Schleichwege gibt, um an deine Daten zu kommen. Probier es aus.
Meine ganz persönliche These, ohne jedoch selbst Jurist zu sein, ist, dass du juristisch bestenfalls eine 50:50 Chance hast, wenn du keine Beweise oder Zeugen für deine Aussagen hast und dann vielleicht deine Bewertung noch aus den ansonsten vielleicht durchweg positiven Bewertungen hervorsticht. Das Ergebnis einer solchen Verhandlung kann aber - in einem gewissen Rahmen - letztenendes auch davon abhängen, ob du die richtige oder falsche Krawatte zum Termin trägst oder wie der Richter geschlafen hat - er ist halt auch nur Mensch...

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 12:59
@T3Fahrer
Du scheinst dir deiner Sache doch sicher zu sein, dann frag doch vielleicht nicht.

Ich weiß sicher nicht alles, aber ich weiß, dass es sehr hohe Hürden gibt, um an Nutzerdaten heranzukommen. Datenschutz ist ein hohes Gut und wird erfreulicherweise zumindest in Deutschland sehr ernst genommen.

Ich kann es mir daher einfach nicht vorstellen, dass es eine rechtliche Handhabe gibt, die persönlichen Daten von jemandem zu bekommen, um ihn anzeigen zu können, nur weil dieser eine negative Bewertung verfasst hat.

Es gibt unzählige negative Bewertungen im Netz und wenn gegen jede solche geklagt werden würde, dann hätten die Gerichte nichts anderes mehr zu tun.

Wieso sollte ein Staatsanwalt hier also das öffentliche Interesse bejahen?

Und ein Privatklageweg gegen eine Person, deren Identität nicht bekannt ist, dürfte schlecht möglich sein.

dass du juristisch bestenfalls eine 50:50 Chance hast, wenn du keine Beweise oder Zeugen für deine Aussagen hast und dann vielleicht deine Bewertung noch aus den ansonsten vielleicht durchweg positiven Bewertungen hervorsticht.

Die Bewertungen sind zwar überwiegend, aber nicht durchweg positiv und einem anderen User, der ebenfalls negativ bewertet hat, wird ebenfalls unterschwellig gedroht. Also immer dasselbe Muster der versuchten Einschüchterung, damit man seine Bewertungen entweder löscht oder "richtigstellt". Man will also als "Saubermann" dastehen mit durchweg positiven Kritiken und reagiert auf jede negative sehr unprofessionell.

Da weiß man doch dann schon, was hier gespielt wird.

Und was meinst du mit "Chance 50:50"? Hierzu müsste es ja erstmal zu einer Anklage kommen, was ziemlich schwierig werden dürfte, wenn man meine Identität nicht kennt, deren Recherche keineswegs verhältnismäßig wäre.

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T3Fahrer  14.01.2020, 13:16
@Franz577

So schwer ist die Recherche oft gar nicht. Ich helfe da meiner Frau bisweilen in der Kanzlei und wenn man da ein bisschen Zeit und Interesse und Muße drauf verwendet, findet man häufig viel eher Hinweise auf die Identität, als dem eigentlich anonymen Menschen so bewusst ist. Du kannst ja auch Glück haben und es bleibt eine leere Drohung. Das mit der Chance von 50 zu 50 war auch nur darauf bezogen, falls es tatsächlich zu einer Anklage käme.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 13:24
@T3Fahrer

Naja, was will jemand anhand meiner Rezensionen auf legaler Basis über mich finden?

Man sieht öffentlich nur meine anderen Bewertungen (kann man das eigentlich verbergen?) und das sind nicht allzu viele bzw. aus diesen gehen keine weiteren Infos zu meiner Person hervor.

Man sieht also nur eine Auswahl anderer Plätze, wo ich bisher war, mehr nicht.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 13:59
@T3Fahrer

Jetzt hab ich noch was gefunden auf der Seite einer Kanzlei:

https://www.kanzlei-wirtschaftsrecht.berlin/aktuelles/schlechte-google-bewertung-was-tun/

Zitat daraus:

"Wurde festgestellt, dass eine Äußerung vorliegt, die gesetzeswidrig ist, so kann Google in Anspruch genommen werden, wenn unklar ist, wer die äußernde Person ist. Google ist in dem Fall Störer, da über die Suchmaschine die Bewertungen veröffentlicht werden. Ein solches Vorgehen kommt wohl am häufigsten vor, da Bewertungen nicht selten mit Pseudonym-Profilen abgegeben werden. Ein Auskunftsanspruch gegen Google, wer der Bewertende ist, besteht derzeit nicht."

Also selbst bei gesetzeswidrigen (!) Äußerungen (und das ist eine negative, aber sachliche Kritik definitiv nicht), können keine Informationen über den Bewertenden eingeholt werden.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 15:02
@T3Fahrer

Ja, nur schade, dass das offensichtlich niemand hier wusste und ich es selbst recherchieren musste.

So wird man halt erst mal etwas verunsichert...

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T3Fahrer  14.01.2020, 15:05
@Franz577

Ich halte das halt auch nur für die halbe Wahrheit und dass es auch anders ausgehen kann, sieht man ja an dem von mir geschilderten Fall…

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Franz577 
Fragesteller
 15.01.2020, 08:45
@T3Fahrer

Ja, in deinem Fall hatte der Verfasser dieser Kritik vermutlich das Pech oder den Fehler gemacht, mit seinem vollen Klarnamen zu agieren und war somit besser greifbar. Und vermutlich hat er auch Dinge geschrieben, die nicht vertretbar waren.

Das ist aber bei mir nicht der Fall und an meine Identität kommt daher auch niemand so ohne weiteres heran.

Es ist jedenfalls ein Trugschluss, wenn Firmen oder Lokale glauben, sie könnten jeden Verfasser einer schlechten Bewertung direkt vor Gericht zerren.

Wo kämen wir da hin?

Und wo kämen wir hin, wenn jeder nur dann schlecht bewerten dürfte, wenn er für alles einen eindeutigen Beweis hätte?

Wie will man Unfreundlichkeit beweisen oder schlechte Qualität oder schlechten Service? Das kann der Inhaber letztlich immer abstreiten.

Aber keine Firma und kein Lokal kann erwarten, immer nur die besten Bewertungen zu bekommen, denn perfekt ist nunmal niemand.

Hat jemand durchweg nur 5 Sterne, dann kommt mir das sowieso komisch vor.

Aber solange noch eine 4 vor dem Komma steht, kann sich eigentlich niemand wirklich beklagen und man sollte mit negativer Kritik professionell umgehen.

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Du solltest deine Bewertung so schreiben, dass klar wird, dass es deine persönliche Meinung ist und nicht allgemein. Also schreibe z. B.:

Meiner Meinung nach....

Ich habe festgestellt, dass...

Auf mich hat es den Eindruck gemacht, dass...

Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 10:49

Ich habe ja ausdrücklich nur das geschrieben, was ICH SELBST dort erlebt habe.

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Hatte einen ähnlichen fall:

War beim Friseur und der hat einfach nur Grauenhaft geschnitten.
Nachdem ich unzufrieden raus bin habe ich nach dem Friseur Online geschaut und tatsächlich waren sehr viele negative bewertungen.

Hab meine Bewertung abgegeben und er hatte sich schnell gemeldet und gemeint ich solle die Bewertung löschen da es nicht der wahrheit entspricht, natürlich habe ich das nicht gemacht.

Ein guter freund von mir ist Anwalt, er ist nicht auf sowas Spezialisiert (Verkehrsrecht) aber er meinte wenn man nicht beleidigend oder mit extremen Unwahrheiten kommt ist das vollkommen legitim, da die Bewertungen ja ein "Persönliches" Erlebnis wiederspiegelt.

Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 10:50

Richtig, und nichts anderes habe ich gemacht, außer meine persönlichen Erlebnisse und Eindrücke geschildert. Und ich denke mal, das ist Sinn und Zweck solcher Rezensionen.

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(auch wenn ich nicht alles beweisen kann, aber wie soll das auch gehen)

In anderen Worten, hier steht der Straftatbestand der Üblen Nachrede oder vl. sogar Verleumdung im Raum...

Ma10ddin  14.01.2020, 10:30

Nein steht er nicht, es sei denn er verbreitet wissentlich Unwahrheiten.

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Valnar25  14.01.2020, 10:33
@Ma10ddin

Daher die Einschränkung bei der Verleumdung. Für die üble Nachrede ist das Wissen, dass die Behauptung falsch ist, nicht nötig.

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 10:48

Warum tut es das? Ich habe ja keine Unwahrheiten behauptet und eine Vermutung ist keine Behauptung.

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Valnar25  14.01.2020, 11:07
@Franz577

Den Gesetzestext findest du hier.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Da du uns nicht mitteilst, was genau du geschrieben hast, kann man das weiter auch nicht einschätzen.

Und wenn du nun schreibst "Ich vermute, die verwenden Gammelfleisch, machen Schwarzarbeit und spucken auf jeden Teller.", dann ist das trotzdem ein Problem auch wenn du das nur "vermutest".

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Franz577 
Fragesteller
 14.01.2020, 11:14
@Valnar25
Und wenn du nun schreibst "Ich vermute, die verwenden Gammelfleisch, machen Schwarzarbeit und spucken auf jeden Teller.", dann ist das trotzdem ein Problem auch wenn du das nur "vermutest".

Das mag sein und darum habe ich meine Vermutung auch nachträglich wieder gelöscht und mich nur auf die Fakten beschränkt.

Aber mal ganz ehrlich: Was würde jemand tatsächlich machen wollen, wenn jemand eine Vermutung äußert? Ist das Grund genug, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt und versucht, an dessen Daten zu kommen?

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