Wie will mein Vermieter nachweisen ob meine Freundin bei mir wohnt oder nicht?

Hey Leute

Da ich demnächst umziehe, habe ich bzw. meine Freundin meine aktuelle Wohnung online gestellt um ein Nachmieter zu finden. Die Besichtigung meiner Wohnung hat meine Freundin für mich erledigt weil ich in sowas nicht gut bin und sowieso keine Zeit hatte.

Als wir uns anschließend auf 5 Nachmieter einigten, die potenziell für meine Wohnung sind, habe ich die Namen und Nummer meiner Vermieterin kommen lassen. Eine von den Nachmietern hat mit meiner Vermieterin telefoniert / geschrieben und gesagt dass eine Dame (meine Freundin) ihr die Wohnung gezeigt hat und und und... Da sie nicht hier angemeldet ist, hat mich mein Vermieter gefragt wer das ist und warum sie das gemacht hat und nicht ich...

Daraufhin meinte ich, dass ich keine Zeit hatte und sie das für mich übernommen hat. Dann kam erst mal nichts mehr diesbezüglich. Auf jeden Fall wollte die eine Nachmieterin die Wohnung nicht mehr haben weil die meiner Freundin geschrieben hat (über ebay kleinanzeigen) dass sie die Wohung doch lieber einen Monat später nehmen möchte weil sie vorher doch nicht mehr kann. Dann hat meine Freundin ihr geschrieben dass ich sonst einen Monat doppelte Miete zahlen muss und dass es für mich sehr schwer ist. Daraufhin meinte die Nachmieterin freundlicherweise dass sie dann die Wohnung nicht mehr möchte wenn ich doppelt zahlen muss.

Ja und das hat sie anscheinend meinem Vermieter/in gesagt. Dann haben meine Vermieter Kontakt zu einem anderen Nachmieter hergestellt und sich heute mit ihm zum Kennenlernen getroffen und die meinten eiskalt zu ihm, dass die sauer auf mich wären, weil ich angeblich die eine Nachmietern gedrängt hätte und die auch drängen würde und die Vermieter haben ihm gefragt ob er weiß ob meine Freundin bei mir wohnt?!

Wieso fragen die einen Nachmieter ob meine Freundin bei mir wohnt nur weil sie die Besichtigungstermine gemacht hat? Ich weiß das weil ich mit dem Nachmieter im Kontakt bin weil er meine Möbel abkaufen will. Meine Freundin ist oft bei mir aber sie wohnt hier nicht! Wie würden meine Vermieter jetzt vorgehen? Oder was können die überhaupt machen?

Wohnung, wohnen, Umzug, Recht, Vermieter, Nachmieter
Nachmieter stellen angebliche Mängel fest?

Hallo,

unsere Nachmieter haben "angeblich" Mängel in der Wohnung nach dem Einzug festgestellt, allerdings haben wir die Wohnung nicht wie beschrieben hinterlassen.

Kurze Info: Wir haben die Wohnung bereits eine Woche vor Beendigung unseres Mietverhältnisses übergeben und die Vermieterin hat die Schlüssel nach Besichtigung der Wohnung übernommen (allerdings mit dem Hinweis das evtl. Mängel noch an uns heran getreten werden können). Ein Übergabeprotokoll haben wir auch nicht erhalten.

Folgende Mängel soll unsere Wohnung aufweisen:

-Farbspritzer auf dem Boden (hatte alle Farbreste die auf dem Boden waren entfernt, soetwas wäre aber doch auch kein Mangel oder?!)

-Entfernte Rauchmelder ( die haben wir selber gekauft und angebracht)

-In der Dusche kommt das Wasser aus der Hand- und Kopfbrause aus allen Öffnungen ( hier handelt es sich auch um unsere selbst gekaufte Duschbrause die einwandfrei funktionierte beim Auszug).

-Edelstahlwaschbecken läuft nicht richtig ab und hat einen Riss und ist verrostet ( als wir damals eingezogen sind wollten wir schon ein neues Waschbecken weil das nicht mehr so schön aussah, ein Riss war allerdings nicht vorhanden)

-Unter der Spüle soll der Anschluss zur Waschmaschine locker sein ( war uns auch nicht beim Auszug bekannt, meiner Meinung zieht man wenn man so etwas sieht einfach nach)

Die Nachmieter schlagen nun dem Vermieter vor, dass bei den Sanitärthemen ein Fachmann kommen soll. Zudem wollen die Nachmieter die Sanitärausstattung gerne aussuchen und kaufen und von einem Fachmann einbauen lassen.

Daraufhin hat mir die Vermieterin geschrieben, dass die Wohnung wohl doch Schäden aufweißt und sie sich diese anschauen wird.

Kann uns die Vermieterin nun die aufgeführten "Mängel" in Rechnung stellen bzw. von unserer Kaution abziehen? Hatte jemand von euch schonmal so einen Fall?

Wohnung, Recht, Nachmieter
Darf Untervermietung in der Kündigungsfrist verneint werden?

Hallo zusammen,

Ich habe eine neue größere Wohnung gefunden und habe nun meine aktuelle Wohnung gekündigt.
(Aktuell 25 m2, neue 50 m2) Der Vermieter stimmt nicht zu, dass ich ihm Nachmieter suche und vorschlage, somit verneint er meine Bitte mich früher aus dem Mietvertrag rauszulassen (bei unserer Wohnungslage bekommt man die Wohnung in 1-2 Tagen weg) Aber es ist sein gutes Recht, muss ich akzeptieren.

Jetzt ist die Frage. Darf ich untervermieten? Mir jemand für die Zeit suchen? Auch hier gilt lt. der Rechtssprechung, wenn ich es richtig verstanden habe, dass man vorab die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Soweit, so gut. Laut BGB darf allerdings der Vermieter nur in Ausnahmefällen aus driftigen Gründen dies verbieten und es müssen auch driftige Gründe, wie zB Auslandsaufenthalt oder finanzielle Engpässe seitens des Mieters vorliegen. Doppelt Miete ist für mich ein finanzieller Engpass, gilt dies also auch für mich?
Wie soll ich vorgehen, wenn er dennoch verbietet, muss ich das akzeptieren?

Wie sieht es auch damit aus: meine Nachbarin ist vor Kurzem ausgezogen und sie hat einen Freund als Nachmieter vorgeschlagen, da war alles kein Problem. Mein Vorschlag einen Nachmieter vorzustellen wurde mit der Antwort verneint: wir brauchen keinen Nachmieter, ich suche die Mieter selber aus. Gibt es hier einen Anspruch auf Gleichstellung? Bei der Nachbarin war dies ja anscheinend kein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Mithilfe!

Eure Löwin

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Untervermietung, Nachmieter
Nachmieter warnen?

Hallo Leute,

habe eine etwas größere Zwickmühle. Meine Freundin und ich ziehen aus Wohnung aus, weil die Nachbaren, speziell der Mieter über unserem Schlafzimmer ein sehr lauter Mensch ist. Also es ist wirklich so unerträglich laut das wir nach nur 6 Monaten das Handtuch werfen. Wir haben alles probiert, von "Reden" über "Ohrstöpsel" und sogar die Polizei. Die Vermieterin weiß das, ihre Antwort ist jedes mal "Damit muss man leben. Außerdem wohnt die Person schon länger hier im Haus als Sie."

Nun hatten wir einige Besichtigungstermine zwecks Nachmietern und einer fragte (leider im Beisein der Vermieterin):

"Gibt es einen speziellen Grund hat, wieso wir ausziehen. Zum Beispiel laute Nachbaren oder ähnliches"

Natürlich haben wir im ersten Moment nichts gesagt, aber es gibt mehrere Aspekte die mich jetzt nachdenklich machen.

  1. würde er ja nicht viel Spaß an der Wohnung haben...
  2. würde er erst zum 1.5 einziehen, wir suchen aber jemanden zum 1.4 um nicht doppelt zahlen zu müssen
  3. müsste er selbst doppelt zahlen, weil er seine eigene noch nicht gekündigt hat

Es gab andere Mietinteressenten die auch stark an der Wohnung interessiert sind. Bislang hat diese Person noch nicht unterschrieben. Was meint ihr, soll man ihn "warnen". Im Endeffekt (abgesehen von den Vorteilen das dann vielleicht doch jemand die Wohnung zum 1.4 nehmen würde) haben alle Seiten mehr davon und vor allem hätte ich ein reines Gewissen.

Wir würden das Ganze natürlich unter den Vorwand "Er wollte ja Sachen von uns übernehmen" machen. Natürlich ist uns auch bewusst das es freilich leicht auffällig ist, wenn wir mit ihm telefonieren und er auf einmal die Wohnung nicht mehr will.

Wohnung, Umzug, Mieter, Übernahme, Nachmieter
Kann man als WG einen Nachmieter für ein Zimmer ablehnen?

Hallo Leute, einer meiner Mitbewohner möchte gern ausziehen und sucht nun für sein Zimmer einen Nachmieter. Grundsätzlich kein Problem, aber auf erneute Nachfrage, ob er denn wenigstens einen suchen würde, der in unsere WG passt, meint er lediglich und nachdrücklich immer wieder, dass ihm vollkommen egal sei, wer hier einziehen würde und dass ihn unsere Wünsche dabei nicht im geringsten tangieren. Er möchte lediglich sein Zimmer los werden und auch die somit verbundenen Kosten. Wir wohnen hier in einer 4er WG in einem sanierten Altbau und da ich und ein Kumpel hier wohnen, kommen nahezu jedes Wochenende unsere gemeinsamen Freunde und chillen hier, hören laut Musik etc. Das war bisher kein Problem, weil das mit allen Parteien vorher abgeklärt war und keiner dagegen Einwände erhob. Nun ist es allerdings so, dass ich das bei einem etwaigen Nachmieter ja gar nicht einschätzen kann. Da heute auch noch ein Mädchen vorbei kommt, um sich die Wohnung anzusehen und alle Mitbewohner außer demjenigen, der ausziehen möchte, nicht Zuhause sind, würden wir unsere potenziuelle Mitbewohnerin gar nicht einmal sehen! Das kann doch nicht sein, oder? Ich denke schon, dass eine Frau mit den Zust#änden in einer reinen Männer-WG und den wochenendlichen Gepflogenheiten Probleme hätte und wir wissen ja nicht einmal, ob sie zu uns passt und daher würde ich gern wissen, ob man da irgendwie ein Veto einlegen kann. Mit Mietrecht kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, kann euch nur informieren, dass mein Kumpel, der sich gerade bei einer Weiterbildung befindet, der Hauptmieter der WG ist. Ich habe ihm mal geschrieben, dass er doch bitte heute Abend den Vermieter anrufen und sich ekrundigen soll. Kann mir vielleicht trotzdem jemand Infos geben, was ich/wir in dieser Situation für Rechte und auch Pflichten haben? Ich danke schon einmal recht herzlich für eure Hilfe!

MfG

wohnen, Mietrecht, WG, Nachmieter
2 Monate Miete doppelt zahlen

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verzweifelt, aber denke, dass es für mein Problem keine wirkliche Lösung Seit einem Jahr wohne ich mit meinem Freund und einem Kumpel in einer WG (alle Studenten). Unser Mitbewohner musste jetzt ziemlich kurzfristig ausziehen, da er einen Praktikumsplatz zum 1.4. im Ausland bekommen hat. Wir haben also zum 30.3. die Wohnubg gekündigt mit einer normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dh wir könnten zum 1.7. raus (ich ziehe jetzt mit meinem Freund in eine eigene Wohnung). Wir konnten aber mit der Hausverwaltung aushandeln, dass wir früher raus können, wenn wir drei Nachmieter finden, von denen sie sich einen aussuchen können.

Sofort haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt (Immobilienscout, Ebay kleinanzeigen, Facebook, Flyer) um einen Nachmieter zu finden, damit unser Mitbewohner nicht doppelt Miete zahlen muss. Es haben sich sehr viele Leute gemeldet und wir sind aus den Besichtigungsterminen gar nicht mehr raus gekommen. Es haben sich bis heute 8 Leute (zumeist WGs, aber auch Familien) beworben. Da das alles so gut lief und die alle eine ähnliche Lebenssituation hatten wie wir (Studenten + Bafög + Minijob) oder sogar mit festem Einkommen (Familien) waren wir sehr zuversichtlich, dass das zügig was wird. Mitte März haben mein Freund und ich eine superschöne Wohnung gefunden, die zum 1.5. Vermietet werden soll. Da wir so zuversichtlich waren, haben wir den Mietvertrag unterschrieben.

Vor einer Woche haben wir dann mal bei der Hausverwaltung angerufen, wie es inzwischen aussieht und ob sie sich schon für jemanden entschieden haben. Sie haben gesagt sie haben bis jetzt alle abgelehnt. Die einen hatten zum Beispiel vergessen, die Hausnummer anzugeben, das war dann gleich ein Auschlussgrund. Die nächsten hatten ein Gehaltsnachweis nicht vollständig, aber statt nachzureichen wurde gleich abgelehnt. Da kam uns schon der Verdacht, dass sie das irgendwie aus Prinzip machen und uns einfach gar nicht früher raus lassen wollen. Bei unserem Einzug damals hatten sie sich nicht so kleinlich mit irgendwelchen unvollständigen Unterlagen.

Unter anderem hatte sich auch eine Familir beworben, die allerdings auch erst zum 1.7. aus ihrer Wohnung können, aber haben sich trotzdem beworben. Laut Hausverwaltung wollte die der Eigentümer nicht.

Heute bekam ich die Mail von besagter Familie, dass sie sich so sehr freuen die Wohnubg bekommen zu haben und dass es ihnen leid tut, dass wir nicht früher raus können.

Wir haben eigentlich nur der Hausverwaltung die Arbeit abgenommen, für den 1.7. jemanden zu finden. Trotz Nachfrage ob sie jemanden ausgesucht haben, haben sie uns dumm weiter suchen lassen. Wir haben zeit und Geld!! (50€ Immoscout, Flyer drucken) investiert und gewonnen hat NUR die Hausverwaltung. Natürlich war es gepokert, den Mietvertrag schon zu unterschreiben und deshalb sind wir auch rechtlich gesehen die Verlierer. Kann man irgendwas tun, was uns vor doppelt Miete bewahrt??

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nachmieter
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

Recht, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Mieterrecht, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Vereinbarung, Ablösesumme, Vormieter
Muss ich als Vormieter die Heizungswartung noch zahlen obwohl Nachmieterin zum Prüftermin schon in der Wohnung wohnt?

Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.

Aus der betreffenden Wohnung bin ich am 01.10.2016 ausgezogen. Taggleich zog auch meine Nachmieterin ein.

Scheinbar war die Wartung der Heizung 10/16 fällig. Muss ich die Rechnung nun zahlen, obwohl ich gar nicht mehr in der Wohnung wohne und die Wartung auch nicht in Auftrag gegeben habe? Die Rechnung wurde von meiner Nachmieterin mit Unterschrift abgenommen.

[Falls relevant: Ich bin einen Monat vor Kündigungsfrist ausgezogen jedoch hat meine Vermieterin mir die Kündigung zum 01.10.2016 bestätigt. Der neue Mietvertrag meiner Nachmieterin begann wohl am 01.11.2016

Auszug aus meinem alten Mietvertrag: § 24 Vereinbarungen über besondere Einrichtungen Als besondere Einrichtungen gelten: Zentrale Heizungsanlagen, Etagenheizungen [...] II. Etagenheizung Die Etagenheizung dient ausschließlich der Versorgung einer Wohnung mit Wärme. Sie wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Die Beauftragungen dieser Arbeiten ist Sache des Vermieters. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.]

Rechnung, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Auszug, Nachmieter
Enbw und die Rechnung vom Nachmieter?

Hallo Leute,

dieses mal stelle ich leider eine Frage die nicht der Unterhaltung dient

sondern eher problematischer Natur ist und rechtlicher Beratung Bedarf.

Das Ding ist meine Frau samt mir sind bereits am 01.04 diesen Jahres aus

unsere alten Wohnung ausgezogen,

jedoch schrieb uns vor 2-3 Wochen die Enbw an das wir ja den Strom zu zahlen hätten

der seit 01.04 bis jetzt entstanden währe.

Also wurden wir aktiv und haben dementsprechend angerufen,

die Mitarbeiterin meinte auch das sie die Kündigung von damals aufm

PC hätte und selber verwundert währe warum wir angeblich einen neuen

Vertrag ab eben 01.04 am laufen hätten, sie würde aber das alles

nun klären und wir bräuchten nichts weiter zu tun.

Tja gestern kam nun der nächste Brief mit:

" Letzte Mahnung ansonsten wird die Versorgung unterbrochen"

Den Nachweis von der Enbw zur "Abschlussrechnung" haben wir zum Glück noch

und eben die Kündigungsbestätigung samt Übergabetermin unseres alten

Vermieters, weil ich mich grundsätzlich rechtlich absichern möchte.

Nun haben wir vor zum Rechtsanwalt zu gehen um das ganze klären zu lassen,

meine Frage ist nun wie eure Erfahrungen mit so einem Fall sind?

Worauf muss man beim Anwalt achten usw.?

Oder kann man das ganze einfach ignorieren den der Nachmieter hat

dann wohl keinen eigenen Strom angemeldet und die denken das wir das währen.

Ich danke euch für euere Antworten!

Beratung, Rechnung, Geld, Schulden, Mieter, Anwalt, Vertrag, EnBW, Support, Nachmieter
Nachmieter wollen Küche nun doch nicht zahlen trotz Vereinbarung?

Hallo,

als ob ich mit meinem Umzug nicht genug ärger hätte, habe ich nun ein Problem mit den Nachmietern. Diese wurden von mir gestellt und der Kontakt kam online zustande. Da sie gute Konditionen (zwei Gehälter, usw.) aufweisen konnten und die Wohnung unbedingt wollen habe ich für Sie alle anderen Interessenten abgesagt. In der Wohnungsanzeige habe ich sehr deutlich geschrieben, dass die Küche gegen Geld abzulösen ist und dies eine Voraussetzung für einen Mietvertrag darstellt. Ich musste diese damals auch kaufen und darf sie laut Vermieter nicht ausbauen zwecks Schäden und Kaution.

Nun wollte ich gern, dass beide einen Kaufvertrag unterschreiben, damit ich der Übernahme sicher sein kann. Der Vertrag ist natürlich nichtig, wenn es nicht zu einem Mietverhältnis kommt. Sie wollen natürlich erst den Mietvertrag unterschreiben, und ich befürchte, dies ist schon geschehen. Nun vermute ich eine Linke Nummer, also dass sie den Vorteil des bereits Unterzeichneten Mietvertrages ausnutzen und die Küche dann nicht zahlen. Sie selbst wollten aber dreifache Absicherung von mir, dass ich auch ja alle anderen Abgesagt habe. Raus soll ich am besten auch sofort und bitteschön alles noch weißen, wehe ich brauche länger als bis zum Einzugstermin.

Nun kann man streiten- klar kannte ich die Leute nicht vorher und ich möchte eigentlich nicht jedem Menschen sofort mit misstrauen begegnen. Scheinbar muss ich das aber in Zukunft. Mit dem Vermieter kann ich darüber nicht mehr reden, der findet die des Geldes wegen total geil.

Hat noch jemand eine Idee, wie ich zumindest an das Geld für die Küche komme?

Betrug, Küche, Recht, Mietvertrag, Nachmieter
Wie muss /kann ich meine Möbel dem Nachmieter überlassen?

Ich ziehe aus meiner Wohnung aus, Nachmieter ist gefunden bzw. hat den Mietvertrag bereits unterschrieben.

Bei der Besichtigung hatte ich gesagt, dass ich die Möbel von mir weitergeben möchte (wäre für mich sonst nur mit viel Zeit + Aufwand verbunden). Für Nachmieter ok gewesen.

Allerdings dann preisliches Problem bei der Einigung... Letztendlich wollte er nur die Hälfte zahlen von dem, was ich mir vorgestellt hatte. Also habe ich die Einrichtung entsprechend reduziert und eine Inventarliste erstellt. Diese hat der Nachmieter "korrigiert" (Dinge herausgestrichen, die er nicht haben möchte und Betrag weiter vermälert). Das Geld habe ich nun endlich überwiesen bekommen (einer Barzahlung bei Schlüsselübergabe mit dem Vermieter hatte ich widersprochen, das war mir angesichts der -wie ich schätze- schwierigen finanziellen Lage zu heikel).

So, nun meine Frage:

-Inwiefern muss ich mich an die "korrigierte" Inventarliste halten? Ich habe dem weder zugestimmt, noch etwas unterschrieben.

Darf ich Möbel "austauschen"? Z.B. werde ich bestimmt nicht den Geschirrspüler ausbauen lassen oder Kellerregale abmontieren. Das bleibt definitiv, auch wenn es durchgestrichen wurde. Aber kann ich z.B. stattdessen den Küchentisch und Kühlschrank mitnehmen?
Ich möchte schließlich nicht die Einrichtung verschenken, nur weil Nachmieter darauf pocht.
Oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Und bin ich verpflichtet, herauszuräumen, was Nachmieter nicht gefällt oder ist das dann seine Sache?

Recht, Mietrecht, Nachmieter