Darf trotz Nachmieter die Rückzahlung der Kaution verweigert werden?

7 Antworten

Was Ihr mit dem Nachmieter vereinbart habt ist völlig irrelevant.

Entscheidend ist was im Mietvertrag steht wie die Wohnung bei Mietende an den Vermieter zurückzugeben ist.

Habt ihr das schriftlich von eurem Nachmieter?

Dann kann euch nichts passieren.

Den Vermieter geht eure Abmachung nichts an. Er kann die Renovierung verlangen. Er kann sie nur dann nicht verlangen, wenn der Nachmieter bereits drin wohnt und damit einverstanden ist.

Ich würde ja mal prüfen lassen, ob die Klausel im Mietvertrag rechtlich in Ordnung ist.

Viele sind das nicht und dann muß gar nicht renoviert werden.

Wäret ihr denn überhaupt zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen? Was steht dazu im Mietvertrag? War die Wohnung bei Anmietung renoviert? Gibt es für das Ende der MZ eine sog. Abgeltungs- bzw. Quotenregelung für noch nicht abgelaufene Renovierungsfristen?  Stell doch bitte den diesbezüglichen Originalwortlaut ein. Erst danach kann abschließend befunden werden, ob du überhaupt hättest etwas tun müssen. Damit entfiele u. U. das von dir geschilderte Problem.

  1. wenn Ihr doch fristgerecht gekündigt habt, dann braucht Ihr auch keinen Nachmieter zu stellen

  2. der Vermieter hat das Recht die / einen Teil der Kaution für eventuelle Mängelbeseitigungen und Nachzahlungen der Nebenkosten zurückzubehalten
  3. nicht mit dem Nachmieter müsst Ihr die Übergabe machen, sondern mit dem Vermieter. Der entscheidet, ob die Wohnung so in Ordnung ist oder nicht.

 Mit dem Nachmieter hatten wir vereinbart, das er die Wohnung wie gesehen übernimmt. Also unrenoviert bzw. ungemalert.

Das hättet ihr gleichzeitig auch mit dem Vermieter abklären müssen, denn der war ja euer Vertragspartner, nicht der Nachmieter. Was war im Vertrag denn hierzu vereinbart?

Bei seinem Auszug könnte der Nachmieter dem Vermieter ja nun auch blöd kommen, und unrenoviert übergeben, da er die Wohnung ja auch unrenoviert übernommen hat.