Mitbewohnerin kündigt plötzlich über WhatsApp?

9 Antworten

Was erwartest du denn? Sie hat schließlich das Recht, zu kündigen und sich eine andere Wohnung zu suchen, wenn ihr diese (samt Einwohner) nicht passt - auch, wenn das etwas kurzfristig war.
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich Kündigung, falls es einen gibt?

Ansonsten bleibt dir wohl nicht viel übrig, als dir einen neuen Untermieter zu suchen, neben der Zeitung o.ä. auch im Internet zu inserieren und auf schnelle Anfragen zu hoffen.

verreisterNutzer  15.01.2020, 05:04

Natürlich. Aber sie hat eine dreimonatige Kündigungsfrist.

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champion2013  15.01.2020, 05:06
@verreisterNutzer

So etwas meinte ich! Hast du sie darauf angesprochen, schließlich muss sie die Frist i.d.R. auch beachten, wenn diese vertraglich festgelegt ist.

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champion2013  15.01.2020, 13:57
@Geochelone

Okay, aber eigentlich vollkommen egal, denn dann muss sie sich ja genauso daran halten! :)

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verreisterNutzer  15.01.2020, 05:05

Ich hätte mir gewünscht, dass sie vorzeitig etwas sagt...

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Sie kann ja gern ausziehen, aber muss die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzahlen. Das wären 3 Monate nach der Kündigung, wenn sie kein möbliertes Zimmer gemietet hat. Die Kündigung muss von ihrer Seite schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Whatsapp, email oder sonstwelcher Schnickschnack hat keine Wirkung.

Einen Nachmieter, den sie sucht, musst du nicht akzeptieren. KAnnst du aber, wenn es dir passt.

Wenn ich all Deine Kommentare hier lese, habe ich das Gefühl, dass Du Dich wie ein Kind verhältst. Tut mir leid.

  1. Eine Kündigung per WhatsApp kann allenfalls als Ankündigung einer bevorstehenden Kündigung verstanden werden.
  2. Die gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist sind auch von Deiner Mieterin einzuhalten.
  3. Wenn Du einverstanden bist, darf sie sich gerne um Nachmieter kümmern. Du musst Dich nicht kümmern. Ich denke zu Beginn des Sommersemesters wirst Du es sehr viel einfacher haben. Bis dahin muss Deine Mieterin eben weiter zahlen.
  4. Dein UM darf ausziehen, wann immer sie will, aber zahlen muss sie so lange, bis es zahlende Nachfolge gibt.

Das sind klare Regeln, die man auch in aller Ruhe kommunizieren kann und dann sollte auch Deine UM kein Problem damit haben.

Weshalb eine mündliche Kündigung oder per WhatsApp nicht ausreicht:

Die eigenhändige Unterschrift ist wichtig, damit ganz sicher ist, dass eine wirksame Kündigung erfolgt ist. Was, wenn ihr nach zwei Wochen einfällt, dass sie doch nicht ausziehen will, aber Nachfolger steht bereit? Dann könnte sie behaupten, dass ihre Kündigung nicht wirksam war, weil sie nur per WhatsApp war oder gar nicht von ihr selbst geschrieben wurde. Deshalb bestehe auf von ihr unterschriebener Kündigung zum 30. April 2020.

In dieser Form ist die Kündigung unwirksam. Erforderlich ist Schriftform mit Originalunterschrift. Bis Vorliegen dieser mit ges. KF ist weiter Miete zu zahlen.

Wenn ich das richtig verstehe ist die Mitbewohnerin deine Mieterin.

Was genau hat sie denn gemietet?

Zimmer möbliert oder unmöbliert?

Wenn möbliert kann sie bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats kündigen, auch wenn im Vertrag eine 3monatige Kündigungsfrist stehen sollte.

Natürlich in Schiftform, nicht per Whats-Ding oder ähnlichem elektronischen Kram.

verreisterNutzer  15.01.2020, 09:35

Untermieterin eines Zimmers in meiner Wohnung. Unmöbliert.

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anitari  15.01.2020, 09:40
@verreisterNutzer

Dann sind es 3 Monate Kündigungsfrist. Aktuell kann sie frühestens zum 30.4.2020 kündigen. Vorgeschlagene/gestellte Nachmieter mußt Du nicht akzeptieren.

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