Als Untermieter Nachmieter suchen?

3 Antworten

Meine Frage nun ist, ob ich selbst einen
"zwischenmieter"/"nach/untermieter" finden darf der in den drei Monaten
hier lebt, und weiter hier lebt oder darf meine Mitbewohnerin mir das
verweigern?

Selbstverständlich darf sie das verweigern.  Würdest du dir gern in DEINER Wohnung von jemandem Unbefugten vorschreiben lassen, wer dort wohnt? Es entscheidet allein die Hauptmieterin, ob und an wen vermietet wird. Du hast da keinerlei Rechte.

Deine Vermieterin (die Hauptmieterin) braucht sich nicht auf einen Nachmieter einzulassen. Sie entscheidet selbst, ob sie ueberhaupt noch einmal vermieten will und wenn ja, an wen. 

Laesst sie sich nicht auf einen von dir vorgeschlagenen Nachmieter ein, wirst du um die Einhaltung der Kuendigungsfrist nicht herum kommen und bis zu deren Ablauf Miete und - sofern vereinbart - Nebenkosten zahlen muessen. 

Aktuell kannst du fruehestens zum 31.10. kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. August bei deiner Vermieterin eingehen.

Ich gehe davon aus, dass du deine Raeume unmoebliert angemietet hast. Solltest du sie jedoch moebliert angemietet haben, haettest du eine sehr viel kuerzere Kuendigungsfrist.

Oder darf ich offen sagen ich zahle ab 01.08 nicht mehr da es genug Bewerber gibt

Darfst Du nicht. Selbst wenn es huderte Bewerber gäbe.

Unter- oder zwischenvermieten darfst Du auch nur mit Zustimmung deiner Vermieterin.