Wer muss dafür aufkommen?

Hallo,

Ich bin in einem privaten Haushalt als Haushaltshilfe und Putze tätig.

Nun folgendes Problem.

Ich bekomme unterstellt das ich angeblich 2 Wasserhähne kaputt gemacht habe...( nicht den Wasserhahn direkt sondern die kleine lackierung für heiß und kalt, auch nicht beide sondern nur das rote. )

Angeblich durch das putzmittel das ich verwendet habe ( Badreiniger und Essigreiniger)

Ich habe es nach dem vorletzten mal nicht gesehen das da irgendwas abgeblättert ist. Beim letzten Mal habe ich die Wasserhähne nur mit Wasser abgespült und als ich mit dem Lappen zum trocken vorsichtig drüber bin ist das andere Lack Stück auf dem andern Wasserhahh auch zur Hälfte ab gegangen..

Die Wasserhähne sind 2 Jahre alt.

Jetzt wollen sie 160 € von mir haben für neue Wasserhähne.

Für 2x 3mm Stücke roten Lack.

Ich meine das nützt sich ja nach der Zeit auch ab, und muss nicht unbedingt gesagt sein das es meine Schuld ist zumal ich mir dann die frage stelle wenn es angeblichan mit und am putzmittel liegt, warum dann nur das rote ab ist dann müsste das blau rein theoretisch auch ab gehen..

Meine frage jetzt

Es ist also nicht sicher das es mein verschulden ist.

(Denen ihrer Meinung bin ich aber Schuld obwohl er erst meinte er findet das auch komisch das nur das rot ab geht und jetzt bin ich wieder schuld , Vor ein paar Wochen wa bei ihnen das Klo verstopft soll ich auch schuld gewesen sein dann habe ich sie dran erinnert das ich die letzten 2 male nicht da war weil ich krank war, dann waren es auf einmal die Kinder)

muss ich Ihnen beide Wasserhähne ersetzen, bzw sie möchten das Geld dafür.. Das Geld geben..?

Oder da es nicht der gesamte Wasserhahn ist sondern nur dieser kleine rote Lack Punkt (Foto) ihnen nicht die beiden komplett Wasserhähne ersetzen muss..

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Schadensersatz, Recht, Anwalt, Versicherungsschutz, Abnutzung, Schadensfall