Wer wäre in diesem Fall die Mutter?
Folgendes Szenario:
Stelle dir vor es gibt zwei Frauen: Person A und Person B. Jetzt möchte Person A ein Kind bekommen, kann es aber nicht, weil sie keine Gebärmutter mehr hat. Sie hat aber noch ihre Eierstöcke und lässt sich eine Eizelle entnehmen um sie befruchten zu lassen. Damit daraus ein Kind herranwächst, braucht es aber natürlich eine Gebärmutter und den Körper einer Frau. Also wird die befruchtete Eizelle in Person B eingesetzt und wächst dann zu einem Kind heran, welches dann auch erfolgreich ausgetragen wird.
Nun stellt sich mir aber die Frage: Welche Person ist die Mutter?
11 Stimmen
7 Antworten
Zumindest nach deutschen Recht ist es eindeutig. §1591 BGB:
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Genetisch ist es Person A, wobei es eine durchaus epigenetische Einflüsse von Person B gibt.
Will Person A rechtlich Mutter werden, geht das nur über eine Adoption und nicht gegen den Willen von B.
Rechtlich ist die Frau die Mutter, die das Kind zur Welt bringt. Biologisch ist es zwar nicht ihr Kind, vor dem Gesetz aber schon.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es strafbar, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.
Die Antwort ist, es gibt kein Recht im Unrecht, also kannst du daraus keine Rechte ableiten.
und zum zweiten Punkt, ja, andere Länder andere Sitten. Das müsste nach dem dortigen Landesrecht entsprechend geregelt werden + ggfls. zivilrechtliche Absicherung.
Soll ein Kind, das durch eine Leihmutter geboren wurde, dann keine Mutter haben oder was?
Die Mutterschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Kind illegal entstanden ist. Die Leihmutter ist idR dann die rechtliche Mutter, siehe "Löhnig: Die Leihmutterschaft in der aktuellen Rechtsprechung" in der NZFam 2017, S. 546
Ein bisschen komplizierter ist es aber, wenn es darum geht, eine ausländische Gerichtsentscheidung dazu, wer die Eltern sind, hier anzuerkennen.
In Deutschland ist das nicht erlaubt aber in Italien (oder Spanien?) zum Beispiel.
Es ist ja, wenn ich es richtig verstanden habe, ihre Eizelle, somit werden die Gene von Person B nicht an das Kind weitergegeben. Somit ist Person B nur die Leihmutter
Person A biologisch also von den Genen, aber die Geburt und die ersten Momente hatte Person B ist also schwierig zu sagen
Dass es strafbar ist, ist korrekt, aber in der Frage geht es ja eigentlich nur darum, wer die Mutter wäre