Stimmt das und wie sieht es andersrum aus?

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9 Stimmen

3 Antworten

Das ist richtig. In der Regel wird beiden Eltern das Sorgerecht zugesprochen.

Der Unterhalt hat aber weder etwas mit dem Sorge- noch mit dem Umgangsrecht zu tun und ist zumindest bis zur Volljährigkeit von dem Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind lebt.

Erst ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, weshalb in den meisten Fällen eine Neuberechnung erforderlich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unterhaltszahlung haben NICHTS mit dem Sorgerecht zu tun. Egal ob die Eltern die gemeinsame Sorge haben oder nicht, so muss der Elternteil Unterhalt zahlen bei dem das Kind nicht lebt.

Auch beim Wechselmodell wäre es nicht so, dass Niemand zahlen müsste.

Und es spielt auch keine Rolle ob das Kind nun beim Vater oder der Mutter lebt. Lebt es beim Vater, dann wäre die Kindsmutter zum Barunterhalt verpflichtet. In der Regel bleibt es so bis zur Volljährigkeit. Wobei es auch Ausnahmen gibt, wenn das minderjährige Kind z.B. bei keinem Elternteil wohnt oder wegen einer Ausbildung nicht mehr bei einem Elternteil wohnt.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen