"Something is better than nothing!" - Ist das notfalls auch okay wenn man mit einem Fahrradhelm auf dem Roller fährt, sofern man gerade keinen anderen hat?!
12 Stimmen
3 Antworten
Ja
Ist natürlich nicht nach STVO (darauf werden Dich bestimmt welche hinweisen), aber wohl wirklich besser als nichts.
Aber nicht alles ist da besser als nothing - zB Bandana oder Basecap (darauf weise ich Dich jetzt hin😉).
Nein
Nein, das ist nicht umsonst vorschriftswidrig.
Ja
Von der nicht vorhandenen Erlaubnis mal abgesehen: Es gibt durchaus Fahrradhelme, die einen ausreichenden Schutz bieten. Mit meinem würde ich sogar auf ein Motorrad steigen, wenn's sein muss.
