Sollte es für Fahrten unter Sonderrechten ein Limit für die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit geben?

Nein 95%
Ja, maximal 5%

19 Stimmen

9 Antworten

Nein

Die gibt es doch schon:

1 StVO - Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn du mit 100 durch eine 30er Zone rast und jemanden totfährst, wirst du dich vor Gericht nicht mit "Aber ich hatte doch Sonderrechte" rausreden können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Erste-Hilfe-Ausbilder
Nein

Nein, die Entscheidung liegt beim Fahrer und er trägt die volle Verantwortung wenn etwas passiert. Denke sollte so bleiben. Grüße

Nein

Nein, der Fahrer sollte eigenständig abwägen und entscheiden welche Geschwindigkeit angemessen ist. Hinzu kommt, dass die örtlichen Gegebenheiten so verschieden sein können, dass eine pauschale Regelung in der Praxis ziemlich dämlich wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin
Nein

Da lachen sich die Gangster bei einer Verfolgungsjagd kaputt!

Nein

Das wäre in der Praxis sehr unvorteilhaft.

Wenn die eingesetzten Beamten z. B. ein Fahrzeug verfolgen, dessen Fahrer sich nunmal nicht für die Höchstgeschwindigkeit interessiert… oder der Einsatz aus anderen Gründen ein möglichst zeitnahes Eintreffen erfordert, z. B. weil Kollegen gerade einen Widerstand haben, im schlimmsten Fall mit einem bewaffneten Täter… dann kann man für solche Anfahrten ja wohl wirklich schlecht eine Höchstgeschwindigkeit festlegen.

Das heißt aber nicht, dass man als Fahrer keine Konsequenzen zu befürchten hat, wenn bei solch einer Fahrt etwas passiert. Ist man mit der doppelten zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs (also z. B. 100 bei erlaubten 50), wird laut Gerichtsurteilen grobe Fahrlässigkeit angenommen.

Da muss sich also jeder selbst überlegen, wie weit er bereit ist, sich mit der Geschwindigkeit aus dem Fenster zu lehnen.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.