Sollte das illegal sein?

Andere Meinung 79%
Ja definitiv 21%

24 Stimmen

11 Antworten

Ja definitiv

§117 Ordnungswidrigkeitsgesetz:

Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulĂ€ssigen oder nach den UmstĂ€nden vermeidbaren Ausmaß LĂ€rm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belĂ€stigen oder die Gesundheit eines anderen zu schĂ€digen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten LĂ€rm, zum Beispiel Geschrei, MaschinenlĂ€rm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. 

Also ja: Klar verboten.

Andere Meinung

Ich finde, uns Deutschen fehlt mittlerweile das Gen "leben und leben lassen". Jeder zeigt gerne mit dem Finger auf andere und schreit "verbieten" aber wenn man selbst was unterlassen soll, dann ist das ein persönlicher Angriff.

Wir reden nie von den 80 bis 85%, bei denen alles im grĂŒnen Bereich ist, sondern immer nur von den paar Prozent Idioten, die keinerlei RĂŒcksicht kennen. An mir fahren am Tag bestimmt 100 Autos vorbei, bei denen man nichts bis kaum was hört. Und dann kommen zwei, die etwas auffĂ€llig sind.

Also, Mass halten.

Gruss

Andere Meinung

Nach deiner Definition gehöre ich zu diesen asozial Leuten. Ich sehe das in meiner Position als Arbeitgeber und Firmeninhaber aber ganz anders.

Ja definitiv

Ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG), je nach LautstÀrke, wie jede andere LÀrmbelÀstigung auch.

Andere Meinung

Lass die doch:)

Ich finde sowas nicht schlimm