Sollen die syrischen Flüchtlingen in Deutschland Deutschland wieder verlassen müssen, falls es in Syrien keine politische Verfolgung mehr gibt?


12.12.2024, 12:50

Meine Frage betrifft den Fall, dass der Grund für die Aufnahme in Deutschland entfällt.

Auch für diesen Fall will Baerbock nur eine freiwillige Rückkehr der syrischen Flüchtlinge.

Verpflichtende Rückkehr nach Syrien 76%
Freiwillige Rückkehr nach Syrien 24%

41 Stimmen

7 Antworten

Verpflichtende Rückkehr nach Syrien

Es liegt im Begriff des Asyls, dass es temporär ist.

Verpflichtende Rückkehr nach Syrien

Wenn der Grund was zur Flucht getrieben hat nicht mehr vorliegt, natürlich muss man wieder zurück . Sonst würde es sich nicht Asyl nennen sondern anders.

Verpflichtende Rückkehr nach Syrien

Da gibt es doch schon jetzt ein Gesetz.... Wer Arbeit hat darf in Deutschland bleiben. Das kann man gerne auch hier anwenden.

Verpflichtende Rückkehr nach Syrien

Wer Flüchtligsstatus hat muss sicher in sein Heimatland zurück, wenn der Asylgrund nicht mehr gegeben ist.

Natürlich können Leute, die sich eine dauerhaften Aufenthalstbewilligung erwirkt haben, bleiben.

Freiwillige Rückkehr nach Syrien

die ersten Flüchtlinge sind schon vor 2015 nach Deutschland gekommen. Sehr viele von denen Arbeiten und leben hier.
Es ist unmenschlich, nach 15 Jahren jemanden in ein zerstörtes Land zu schicken.

Wer sich nicht hier eingelebt hat, wird früher oder später in seine Heimat zurück wollen.

Noch ist auch nicht sicher, wie es in Syrien weiter geht. Wenn Islamisten die Oberhand gewinnen, werden sicher Frauen in eine Rolle gedrängt, wie in Afghanistan.
Wollen dir Deutsche das?


RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 13:01

Meine Frage bezieht sich auf den Fall, dass der Grund für die Aufnahme in Deutschland entfällt.

Bitte lies meine Frage.

guenterhalt2  12.12.2024, 13:15
@RhenusFluvius

es gibt genügend, die hier arbeiten und trotzdem nur den Flüchtlingsstatus haben. Die nach vielleicht 10 Jahren abschieben ?

RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 15:55
@guenterhalt2

Ja. Der Grund für das Asyl oder den Status als "subsidiär Schutzbedürftiger" ist entfallen.

guenterhalt2  12.12.2024, 17:02
@RhenusFluvius

der Grund für Asyl ist noch nicht entfallen. Assad war nicht der Grund, es war und ist der Bürgerkrieg. Auch wenn Assad gestürzt ist und eine neue Regierung eingesetzt wurde, in den Startlöchern werden noch weitere Rebellen warten. Es wird noch lange dauern, bis Frieden zwischen den einzelnen Gruppen und Glaubensrichtungen herrscht. Im Irak gibt es auch weiterhin Terroranschläge, auch wenn Saddam Hussein 2006 getötet wurde.