2 Antworten

Die Aufarbeitung sollte vor allem unter dem Aspekt verlauf zu ermitteln, was falsch gelaufen ist, welche Lehren man daraus zieht und was man besser machen kann, wenn nochmal eine solche Bedrohung erfolgt. Es sollte nicht darum gehen irgendwelche Schuldigen an den Pranger zu stellen. Niemand hat Ausgangsperren verhängt, weil er es geil fand sein "Macht" auszuleben. Es war vielmehr die Angst für den Tot von Menschen verantwortlich zu sein, weil man nicht alles unternommen hat diese zu verhindern. Für jemand der keine Verantwortung hatte, ist es natürlich dann leicht über die Verantwortlichen zu schimpfen.

Nein

Warum Artikel 18 ?

Dieser erlaubt es dem Bundesverfassungsgericht, Grundrechte zu verwirken, wenn jemand diese Grundrechte missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen. Die Maßnahmen seien zwar einschneidend, aber verhältnismäßig angesichts der Bedrohungslage durch das Virus.

Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Beschluss vom 19. November 2021

Also Nein

Soll es trotzdem eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie geben. Ja, klar. Um es nächstes mal vielleicht besser zu machen.