Ist Pflicht zugleich auch Zwang?
Z.B.: Schulpflicht = Schulzwang?
16 Stimmen
4 Antworten
Pflicht und Zwang sind zwei grundverschiedene Dinge
Nein, eine Pflicht wird nur häufig mit Zwang durchgesetzt.
Pflicht ist Zwang
Wenn man zu etwas verpflichtet wird, ist es nicht mehr freiwillig, also Zwang!
Pflicht und Zwang sind zwei grundverschiedene Dinge
Juristisch gesehen sind das zwei grundverschiedene Dinge.
Pflicht ist (nur) manchmal mit Zwang verbunden
Kommt glaube ich auch darauf an, wie man Zwang definiert. Wird man von anderen gezwungen etwas zutun, ohne sich irgendwie wiedersetzen zu können oder zwingt die Situation und man selbst sich, weil es sonst schlimmere Konsequenzen gibt? Wenn man zweiteres betrachtet, wäre die Schulpflicht zum Beispiel ein Zwang, weil man ansonsten rechtliche Konsequenzen bekommt. Dann könnte man eine Pflicht in bestimmten Fällen als Zwang sehen. Wenn man ersteres betrachtet, wäre Zwang grundlegend etwas anderes, als Pflicht.