Ist es erlaubt rechtlich Medikamente von einer Person die im Großhandel an apotheken usw verkauft zu kaufen ohne rezept obwohl die Rezeptpflichtig sind?


07.02.2025, 04:27

So für meinen Zweck aufgrund von Gesundheit m


07.02.2025, 04:27

Im Großhandel ist die Person tätig und verkauft Medikamente


07.02.2025, 04:36

Mal angenommen möchte ich wissen Hypothisch

Es ist nicht erlaubt 97%
Es ist erlaubt 3%

30 Stimmen

15 Antworten

Vom Großhandel darfst du als Endabnehmer gar nichts kaufen. Schon gar nicht rezeptpflichtige Medikamente.

Wenn das rauskommt wird die Person fristlos entlassen.

Diese Medikamente sind nicht umsonst verschreibungspflichtig und darum dürfen solche Medikamente nicht ohne Rezept herausgegeben werden und ebenso darf man sie auch nicht ohne Rezept kaufen.

Wenn man verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, dann führt kein Weg zum Arzt dran vorbei und die dann verordneten Medikamente, dürfen auch nur von einer Apotheke abgegeben werden.

Es ist nicht erlaubt

sagt doch schon rezeptpflichtig

Es ist nicht erlaubt

Zumindest für den Verkäufer ist es nicht erlaubt. Bei dem Käufer kommt eventuell Beihilfe in Betracht, wenn er wie Du, zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufs hat.

Es ist nicht erlaubt

Selbstverständlich nicht. Ist doch selbsterklärend. Medikamente dürfen nicht von Hinz und Kunz verkauft werden, sondern nur von Apothekern und co. Und verschreibungspflichtig bedeutet, dass ein Arzt sie verschreiben muss. Also wie kommst du auf die absurde Idee es sei legal sie ohne Rezept bei dubiosen Kriminellen zu kaufen? Logischerweise macht ihr euch BEIDE damit strafbar.

Ergänzung:

Welche Strafe es gibt, hängt von dem Medikament und der Menge ab.

  • Weniger schwere Verstoße (s. § 96 AMG) werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
  • Wer gegen § 95 AMG verstößt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird die Gesundheit von Menschen gefährdet oder grob eigennützig zur Erzielung von Gewinn gehandelt, so kann die Strafe sogar Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren betragen.

https://www.kanzleiwehner.de/blog/verstoss-gegen-das-arzneimittelgesetz/