Ist das erlaubt wenn man sich während der Autofahrt hinten quer auf die Rückbank legt?! Also wenn man dabei angeschnallt bleibt?!
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3 Antworten
Man sollte so sitzen wie vorgegeben - sonst wirst du spätestens bei der Notbremsung bei nem Dreipunktgurt erwürgt. Toller Tod! Bei dem Bauchgurt wirst du zudem wahrscheinlich verletzt. Zudem wenn du ihn falsch verwendest, darfst du auch noch zahlen.
Lass es einfach und schlaf im Sitzen!
Nein. Der Dreipunktgurt wird so wohl kaum funktionieren.
das ändert was am gesetz ? nichts
Du hast recht- fahrzeuge ab 2011 müssen auf jeden Sitzplatz einen dreipunktgurt haben.
dennoch sagt das Gesetz nur das Du angeschnallt sein musst. Der Fragensteller sagt auch nicht, was für ein gurt er hat.
Fazit: ist er hinten angeschnallt, so wie es die STVO sagt= darf er sehr wohl sich auch hinten hin legen.
JA , das ist erlaubt. steht in der § 21a StVO .
Ein anderes gesetz in der 'STVO zur Sitzposition oder ähnliches giebt es nicht.
Wer was anderes meint- soll bitte auch den § dazu nennen.
Es steht implizit in diesem Paragraphen, dass der Gurt "angelegt" sein muss, das heißt, in der vorgesehenen Weise benutzt werden. Bei einem Unfall wird die Versicherung nicht zahlen und auch ohne Unfall musst du mit einem Verwarngeld rechnen. Deine Gegenargumente kannst du dann gern dem Richter vortragen.
Bauchgurt reicht. sonst wären diese ja nicht zugelassen in den Fahrzeugen.