Grundgesetz
Könnte man nicht klagen, weil manche privat versichert sind und man gesetzlich und beim Arzt war und ungleich behandelt, obwohl im Grundgesetz Art. 3 steht, dass alle Menschen vor Gesetz gleich sind
18 Stimmen
10 Antworten
Keine Möglichkeit zu klagen
Du hast es doch schon selber beantwortet.
Vor dem Gesetz sind wir alle gleich.
Im medizinischen Bereich leider nicht.
Klage
Es ist wichtig, dass man immer gleich klagt.
Du solltest den Staat auch gleich wegen deiner Schulbildung und deinen Noten auf dem Zeugnis verklagen - Alle sind gleich.
Keine Möglichkeit zu klagen
Es ist schon fraglich, ob der Schutzbereich überhaupt eröffnet ist bzw. ob ein Eingriff in das Grundrecht vorliegt.
Auf jeden Fall wäre der Eingriff hier gerechtfertigt.
Keine Möglichkeit zu klagen
Nein.
Keine Klage
Nein.