Gilt das trotzdem als "Habgier", wenn ein Bankräuber dringend Geld für seine monatliche Abzahlung braucht und sonst auch seine Kinder nicht ernähren kann?! 🤨
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4 Antworten
Das sagt das StGB zum Thema (Bank)Raub: (§ 249 StGB):
Bei einem einfachen Raub, also der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Schwerer Raub (§ 250 StGB):
Wird der Raub unter besonders erschwerenden Umständen begangen, wie z.B. unter Verwendung einer Waffe, mit gefährlichen Werkzeugen oder unter Beteiligung mehrerer Personen, ist eine höhere Strafe möglich. Dann kann die Freiheitsstrafe auch deutlich über einem Jahr liegen und kann bis zu 15 Jahre betragen.
Wenn es etwas ist, dass man abzahlen muss, ist es auch nicht lebensnotwendig.
Kann dann ja nur ein Haus oder ein teureres Auto sein. Wenn es halt nicht geht, überlebt die Familie auch in einer Mietwohnung und mit einer 1500,-€-Karre.
Wer mit seinem Lohn die Familie nicht ernähren kann weil er Geringverdiener ist, kann sich aufstockendes Bürgergeld abholen.
Ja, auch arme Leute dürfen nicht stehlen.
Ich bin mir nicht sicher ob es habgierig ist, aber ein Schwerverbrechen ist es eventuell schon.