Der Familiennachzug für „subsidiär Schutzbedürftige“ soll unterbunden werden. Wie findet Ihr das?

Gut 81%
Schlecht 19%

21 Stimmen

1 Antwort

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html

Was bedeutet subsidiärer Schutz einfach erklärt?

Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.

Ich sehe keinen realen Anlass / eine Verpflichtung Deutschlands der Familie solch subsidiär schutzbedürftig eingestufter Familien den Nachzug zu gewähren.

Deutschland kann nun einmal nicht zum Sozialamt der Welt werden. Würden derlei Familienzusammenführungen ( weiterhin ) gewährt würden, müssten "kundige" Personen nur noch versuchen via zu bezahlender Flüchtlingsorganisationen z.B. Deutschland zu erreichen, um dann folgen ihre Familien "kostenfrei" hinterherzuholen. Mag hart klingen - darf aber im Interesse Deutschlands so nicht mehr funktionieren.

Wir können es finanziell nicht mehr leisten - und man sollte auch die andere Sozialisierung dieser Menschen mit einbeziehen, welche es ihnen relatif häufig schwermacht sich hier zu integrieren.