Darf der Fragensteller bei einem Bewerbungsgespräch fragen, ob man schwanger ist?
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3 Antworten
Wenn ich dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2018 richtig folge, ist die Frage nicht gestattet und wenn sie gestellt würde, muss sie nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden.
Zieht man nun noch das Gesetzbuch hinzu und beachtet diesen Aspekt unter der Prämisse Gleichbehandlung, wird klar, dass diese Frage unzulässig ist bzw. weshalb potenzielle Arbeitskräfte mit ihrer Antwort lügen dürfen.
Sollte eine derartige Frage kommen, aufstehen und gehen - vor allem, wenn die Kinderplanung abgeschlossen ist und das Unternehmen 100% Arbeitskraft hätte haben können.
Die Frage ist an sich nicht verboten, aber sinnlos, weil sie unzulässig ist.
Der Bewerber darf auf Fragen nach dem Gesundheitszustand oder der Familienplanung nämlich auch die Unwahrheit sagen, eben weil die Frage unzulässig ist.
Kann man alles fragen, kannst dennoch lügen oder direkt höflich klar stellen, dass das nichts mit dem Beruf zu tun hat