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Darf ich mit einer Bauchprellung zur Schule gehen?

Hallo,

falls es jetzt jemanden wundert, mir hat letztens jemand gesagt, das ich mit einer Bauchprellung nicht zur Schule gehen darf.

Also, bei uns hat Gestern (14.9.) das neue Schuljahr begonnen. Heute war der zweite "Schultag". In Deutsch mussten wir Geld für die Arbeitshefte abgeben und das sollte möglichst flott laufen.

Als der Lehrer mich aufgerufen hat, bin ich natürlich aufgestanden und wollte ihm mein Geld bringen. Allerdings bin ich dabei mit meinem Fuß an meinem Schulranzen hängen geblieben und bin dabei halt hingefallen. Die ganze Klasse hat nur gelacht und der Lehrer hat nichts gemacht.

Ich habe versucht nicht zu weinen, weil ich nicht als Weichei dastehen wollte. Dabei hat es richtig weh getan und dass tut es auch immer noch.

Der Lehrer hat nur gesagt: "Könnte jemand der ... ein bisschen Intelligenz ausleihen ? "

Angeblich sollte dies nur ein Spaß sein, was ich aber nicht Witzig fand. Jeder ist doch im Leben schon einmal hingefallen.

Außerdem bin ich nicht dumm.

Ich habe halt versucht, durch Lachen mein Weinen zu unterdrücken, weil ich halt nicht als Weichei da stehen wollte, egal wie Schmerzhaft es war und immer noch ist.

Lange rede, kurzer Sinn: Ich habe mir dabei eine Bauchprellung zugezogen und würde jetzt gerne Wissen, ob ich morgen zur Schule gehen darf.

Ich würde eigentlich ja sagen, aber mir hat jemand gesagt, dass man das nicht machen soll, oder nicht darf.

Allerdings will ich nicht schon in der 1.Wochen fehlen.

Ich habe halt:

  • beim Einatmen
  • beim Husten
  • beim Schlucken und
  • beim Niesen

sehr starke schmerzen.

Auch so wenn ich sitze oder liege tut es sehr weh.

Darf ich mit einer Bauchprellung zur Schule gehen ?

Was ist eure Meinung ?

Ich würde jetzt spontan sagen, das ich theoretisch gehen dürfte, oder ?

Danke für hilfreiche Antworten

Schule, Gesundheit und Medizin, Gymnasium, Gymnasium Bayern, Lehrer, schulunfall, Stolpern, Ausbildung und Studium

Aufsichtspflicht von Lehrern (Folgen - Schulunfall)

Hallo.

Leider habe ich ein ziemliches Problem.

In der Klasse meiner Tochter ist ein Mädchen, das gerne schägt, schubst und tritt. Dieses Kind macht das nicht aus Böswilligkeit. Sie findet das einfach lustig. Das Kind ist so ganz normal.

Am Montag hatte eine Lehrerin Aufsicht im Sportunterricht für 2 Klassen. Meine Tochter ist an diesem Mädchen vorbei gegangen und wurde wieder von ihr getreten. Meine Tochter hatte dann die Hand von diesem Mädchen festgehalten. Dann hatte das Kind ihr Knie und den Kinn von meiner Tochter gezogen.

Jetzt sind Zähne abgebrochen!

Die Schule tut das als Kalberei ab und wer weiß was da so von stimmt!!! Die Lehrerin die Aufsicht hatte, hatte Hannah getröstet und das war's dann. Es wurde auch die Sachlage nicht besprochen.

Nicht gerügt und nix....

Eine Schulstunde später hatte mich dann die Klassenlehrerin angerufen und sagte mir, eine Ecke vom Zahn ist im Sportunterricht abgebrochen. NULL KLÄRUNG!!! und jetzt wird das abgetan....

Wir haben Sorge das es wieder passiert oder das auch wieder Schlimmeres passieren kann. Denn nur einen Tag später bekommt meine Tochter schon wieder eine geknallt.

Morgen haben wir einen Termin bei der Schulleitung und ich denke nicht das da etwas passiert. Die Klassenlehrerin und die Schulleitung sind ziemlich DICKE..... Was mache ich denn nun?!?!? An welcher Stelle muß ich mich denn wenden???

 

Schule, Aufsichtspflicht, Lehrer, schulunfall

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