TÜV trotz erheblicher Mängel reklamiert, weitere Weg?

 Hallo,

 ich habe mir unwissend dessen ein Schrottauto gekauft was eine ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion und einen sauberen neuen TÜV haben sollte. Abgesehen davon dass die Inspektion laienhaft und unzureichend durchgeführt wurde, stellte sich jetzt  bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Auto ganz erhebliche Mängel aufweist, und niemals den TÜV hätte bestehen dürfen. diesbezüglich hätte ich es natürlich dann nicht gekauft. Ich möchte das Auto am liebsten an den Händler zurückgeben, bzw mit einer Sachmängelhaftung ihn auf die Beseitigung der erheblichen Mängel verpflichten. 

 das Auto wurde in einem Ort gekauft, der weit entfernt von meinem Wohnort ist. Dort wurde auch der TÜV durchgeführt. Meine Werkstatt hat den dortigen TÜV telefonisch kontaktiert, und auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, mit wem beim TÜV das Gespräch stattfand, eventuell war es ja sogar der Prüfer, der mein Auto geprüft hat. Wann hat meiner Werkstatt versichert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Denn es muss ja jetzt eine Nachuntersuchung stattfinden.

Leider  hat sich bisher der TÜV, der am Ort des Händlers natürlich ist, bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt. ich weiß nicht, ob eventuell der Prüfer, hier einfach die Sache auf sich beruhen lassen möchte, oder ob man einfach nur keine Zeit gefunden hat nicht zu kontaktieren. 

Für mich ist die Sache im höchsten Maße unerfreulich! Ich habe sehr viel Geld für dieses Fahrzeug ausgegeben, und kann nun nicht einmal damit fahren. Und ich  kann jetzt einfach nur abwarten, bis ich hier  der Fall weiterentwickelt, was mich natürlich sehr beunruhigt. Ich möchte hier endlich ein Ergebnis haben, und in der Sache weiterkommen. 

Jetzt weiß ich nicht ob es ratsam ist selber einmal dort den TÜV anzurufen? 

Oder ob ich weiterhin einfach  auf seine Kontaktaufnahme zu mir abwarten soll?

Recht, Mangel, TÜV, Nachuntersuchung, Auto und Motorrad

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