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Hausbau: Dachkonstruktion lieber aufwändig umbauen oder lieber abreißen und neu bauen? Wer kennt sich aus?

In unserem Einfamilienhaus wohne ich im Erdgeschoss, 120 m² Wohnfläche, gebaut als Fertighaus aus dicken Stahlbeton-Raumzellen. Das Haus ist knapp 50 Jahre alt.

Dachgeschoss und Spitzboden sind eine Holzkonstruktion. Der Spitzboden ist gar nicht ausgebaut, der Dachboden hat Zimmer, die vor ca. 35 Jahren selbst eingebaut wurden, steht aber schon seit Jahren ungenutzt leer.

Ich möchte Dachgeschoss und Spitzboden mit einer neuen Dachterrasse ergänzen und zu einer großen Luxus-Mietwohnung umbauen lassen, die dann ca. 145 m² Wohnfläche haben wird. Die Baugenehmigung dafür wurde mir vor 1 1/2 Jahren erteilt.

Nach der Baugenehmigung, bei Beginn der statischen Berechnungen, wurde festgestellt, dass eine Dachterrasse mit der jetzigen Dachkonstruktion nicht möglich ist.
Gestern habe ich die statischen Berechnungen dafür erhalten, wie man die bestehende Dachkonstruktion mit Stahlträgern ergänzen könnte. Das würde unheimlich aufwändig, und die Kosten sind kaum einschätzbar, weil die Giebelwände erst an vielen Stellen aufgeschlitzt werden müssten, und man dann erst merkt, ob und wie man da tatsächlich die vielen kleinen Stahlträger hineinbasteln kann. Und dann braucht es noch weitere Stützen, und einen 12m langen Stahlträger unter den Dachfirst...

Vorhin habe ich mit dem Architekten telefoniert und nach den Kosten gefragt. Er meinte, nur das unbedingt Nötige, nämlich das undichte alte Dach gut isolieren und neu decken und die alten undichten Fenster durch hochwertige ersetzen, würde schon über 100.000 Euro kosten. Was die geplante neue Dachterrasse und die dafür nötige aufwändige Dachkonstruktion an Zusatzkosten verursacht, könne er noch nicht einschätzen.
... und dann sagte er halb scherzhaft, für das Geld könnte man das Dach wohl auch ganz neu bauen.

Tja, und darüber denke ich jetzt nach. Beim Innenausbau müsste auch viel neu gemacht werden, weil die alten Stromleitungen nicht die für Mietwohnungen vorgeschriebene Sicherung haben und weil fraglich ist, ob unsere Gas-Brennwert-Therme im Keller die Mietwohnung mit heizen dürfte.

Lieber oberhalb des Ergeschosses alles abreißen und neu bauen, statt am Bestehenden herumzuflicken?

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Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

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