Duschkabine explodiert?

Herzlichen willkommen in der neuen Folge xfactor... Nein Spaß... Folgendes ist exakt so passiert, so unglaubwürdig das auch klingen mag.

Gestern Abend sind meine Freundin und ich nacheinander duschen gegangen. Erst meine Freundin, danach ich, dazwischen lagen ca. 45 Minuten. Sie duscht eher lauwarm bis warm (30-35 Grad GESCHÄTZT) ich hingegen ziemlich heiß (~>45 Grad?).

Während ich geduscht habe ist mir die komplette Seitenscheibe um die Ohren geflogen. Nicht einfach gebrochen und zu Boden gefallen, sondern wirklich in 1000 Teile zersprungen, sodass die Tür unseres Spiegelschranks in ca. 1,50m Entfernung macken davon getragen hat. Sogar der kleine Badmülleimer aus Metall hat starke Beulen. Wie pistolenkugeln sind die splitter durchs Bad gefegt. So einen knall hab ich noch nie gehört. Mir ist nichts passiert. In der Situation hat ein relativ starker strahl für mehrere Sekunden die Glasscheibe getroffen.

Die Scheibe war in schienen mit Silikon befestigt. An der oberen ecke, an der die Scheibe in der Luft hing, wurde sie mit einem Arm seitlich an der Wand fixiert (nicht verschraubt).

Es kann eigentlich nur an der Temperatur gelegen haben, ich hab die Scheibe nicht berührt.

Ich kenn mich zwar nicht mit Sicherheitsglas, sanitärglasscheiben oder "normalem" Glas aus, jedenfalls hatte ich, nachdem ich aus dem Bad raus bin, blutige Fußsohlen.

Und die letzten Fakten..

Haftpflicht ja aber keine glasversicherung, montagefirma versuchen wir gerade in Erfahrung zu bringen, aktuell keine Rechnung, vor-eigentümer hat noch keine Rückmeldung gegeben, ob dem noch was vorliegt. Seinen Angaben zufolge ist die Scheibe 3 Jahre alt.

Und nun meine bescheidene Frage...

Wat ist zu tun? Sind da vllt Fehler passiert? Kann es überhaupt an der Temperatur gelegen haben? Und warum zum Teufel greift da ne normale haftpflicht nicht?

LG

Ich

Chemie, Haftpflichtversicherung, Physik, Glasschaden, Glassplitter, Thermische energie
Haftungsanspruch Gebrauchtwagen kaputte Scheibenwischer?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. dem Haftungsanspruch von einem Gebrauchtwagenhändler gegenüber mir als Privatkunden. Ich habe mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen gekauft, der anstandslos durch den TÜV gekommen ist.

Bei der TÜV Prüfung werden, soweit ich weiss, auch die Wischerblätter kontrolliert.

Bei dem Wischer auf der Beifahrerseite war der Gummi komplett abgerissen, d.h. das Eisen lief bereits auf der Scheibe.

Aufgrund der beschmutzten Scheibe auf der Seite hab ich mir bei Trockenfahrten keine Gedanken gemacht und (mein Fehler) nicht den Zustand der Blätter kontrolliert. Bei der ersten Regenfahrt war nur bei den ersten beiden Wischern ein Schleifgeräusch zu hören, d.h. danach habe ich mir keine Gedanken mehr gemacht.

Letztendlich hat der Wischer nun deutlich seine Spuren auf dem Glas hinterlassen.

Meine eigentliche Frage ist jetzt nun: kann ich den Händler dafür haftbar machen, dass ein komplett abgenutzter Scheibenwischer eingebaut war (evtl. wurde er nach der TÜV Prüfung eingebaut, sonst hätte es der TÜV beanstandet)

Natürlich ist es meine Aufgabe als Fahrzeugbesitzer, den Zustand der Blätter zu kontrollieren, das ist klar.

Trotzdem erwarte ich, dass der Wagen 1 Woche nach dem Kauf in einem fahrbaren Zustand dasteht, und das war damit nicht der Fall.

Viele Grüße und danke für eure Antworten

Gebrauchtwagen, Glasschaden, Auto und Motorrad

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