Es stimmt, dass nicht alle Länder Inzest strafrechtlich verfolgen, aber das allein ist kein überzeugendes Argument dafür, dass Deutschland es ebenso halten sollte. Es gibt gute Gründe, warum Inzest, besonders zwischen nahen Verwandten, in Deutschland verboten ist (§173 StGB).
1. Schutz vor Missbrauch und Machtungleichgewicht:
In vielen familiären Beziehungen besteht ein natürliches Machtgefälle, z. B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen älteren und jüngeren Geschwistern. Auch wenn angeblich „einvernehmlich“, kann es sich oft um verdeckten Zwang oder psychischen Druck handeln. Das Strafrecht schützt hier vor möglichen Ausnutzungen innerhalb der Familie.
2. Medizinische Risiken bei Fortpflanzung:
Kinder aus inzestuösen Beziehungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für genetische Erkrankungen, da sich rezessive Gendefekte leichter manifestieren. Dies kann zu Missbildungen führen
3. Familiäre Strukturen schützen:
Inzestgesetze haben auch eine soziale Funktion: Sie dienen dem Schutz familiärer Rollen und Grenzen. Die Familie soll ein sicherer Ort sein, nicht einer, in dem sexuelle Spannungen und Unsicherheiten entstehen.
Beispiel: Wenn sexuelle Beziehungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern als akzeptabel gelten, könnten familiäre Beziehungen belastet oder zerstört werden mit langfristigen psychologischen Folgen.
4. Rechtliche und gesellschaftliche Signalwirkung:
Gesetze setzen nicht nur Grenzen, sie senden auch gesellschaftliche Signale. Die Beibehaltung des Inzestverbots zeigt, dass wir den besonderen Schutz von familiären Beziehungen hoch bewerten.
Beispiel: Auch wenn Inzest in anderen Länden nicht unter Strafe steht, bedeutet das nicht, dass es dort gesellschaftlich akzeptiert ist. Rechtliche Erlaubnis heißt nicht automatisch gesellschaftliche Zustimmung.
Mein Fazit zu diesem Thema:
Die Entkriminalisierung von Inzest wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal. Sie würde medizinische, soziale und psychologische Risiken verharmlosen. Deutschland ist weltoffen, aber Offenheit bedeutet nicht Beliebigkeit. Es bedeutet auch, klare Werte zu vertreten, insbesondere wenn es um den Schutz von Schwächeren geht.